- Der Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland hält die von der AfD vorgeschlagenen gesetzgeberischen Maßnahmen für nicht annehmbar.
Die AfD-Fraktion im hessischen Landtag scheiterte mit ihrem juristischen Versuch, die kostenlose Bereitstellung von Entwürfen durch die Regierungsfraktionen in Gesetzgebungsverfahren anzufechten. Das Oberlandesgericht Wiesbaden verwies die entsprechenden Anträge als unzulässig (Aktenzeichen 2869).
Die Anträge richteten sich gegen die Praxis der hessischen Regierung, wonach Ministerien Gesetzesentwürfe erstellen und sie den Regierungsfraktionen kostenlos zur Verfügung stellen. Die hessische highest court befand, dass die AfD-Opposition argumentierte, diese Praxis stelle eine finanzielle In-kind-Leistung der Regierung an die Regierungsfraktionen dar, was gegen das Grundprinzip der gleichmäßigen Behandlung aller Fraktionen verstößt.
Ist dies eine spezifische oder allgemeine rechtliche Frage?
Laut dem Oberlandesgericht muss eine Klage in einem Verfassungsstreit sich auf eine bestimmte Handlung oder Unterlassung beziehen. Die AfD-Fraktion entschied jedoch, "explizit eine allgemeine Praxis" der hessischen Landesregierung anzufechten, anstatt einen bestimmten Gesetzentwurf. Eine "abstrakte rechtliche Frage" kann keine Grundlage für einen Verfassungsstreit bilden.
Die Anträge der AfD stammen aus dem Jahr 2022, als die CDU und die Grünen Hessen regierten. Seit Januar 2024 regiert eine schwarz-rote Koalition. Die Entscheidung des Gerichts ist nun rechtskräftig.
Obwohl die AfD ihre juristischen Anfechtungen gegen die Praxis der hessischen Regierung im Jahr 2022 eingereicht hat, wurden sie vom Landtag als unzulässig verworfen, da das Oberlandesgericht sie als abstrakte rechtliche Frage und nicht als spezifisches Problem ansah. Die neu gebildete schwarz-rote Koalition im hessischen Landtag wird jedoch die Einhaltung der Praxis bei der Erstellung von Gesetzentwürfen mit dem Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Fraktionen prüfen müssen.