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Der Bundesrat schickt zwei Gesetze an den Einigungsrat

Es war kein guter Tag für Bundesjustizminister Marco Buschmann: Die Länder haben in der letzten Sitzung des Jahres zwei FDP-Gesetze aufgegeben. Sie genehmigten jedoch viele andere Projekte.

Der Bundesrat erinnert heute an die Opfer des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti,....aussiedlerbote.de
Der Bundesrat erinnert heute an die Opfer des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti, Roma und Jenischen. Foto.aussiedlerbote.de

Länderkammer - Der Bundesrat schickt zwei Gesetze an den Einigungsrat

Der Bundesrat hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) zweimal die Rote Karte gegeben und zwei Gesetze an den Vermittlungsrat geschickt. Nun muss ein Kompromiss zwischen den Ausschüssen von Bundesrat und Bundestag gefunden werden.

Dabei handelt es sich um das Gesetz zur digitalen Aufzeichnung von Strafverfahren sowie um das Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten. Allerdings gab die Parlamentskammer grünes Licht für 24 Beschlussvorschläge des Bundestags, darunter auch für den Nachtragshaushalt 2024, der erst am Morgen vom Parlament genehmigt wurde.

Zu Beginn der Sitzung hielt der Bundesrat eine Schweigeminute für die von den Nationalsozialisten getöteten Roma, Sinti und Jenischen. Manuela Schwesig, Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SPD), sagte: „Das Leid der vergangenen Generation ist erinnerungswürdig und heute eine gute Sache. , die Grundlage für Gleichberechtigung.“ Koexistenz."

Anwendung der Videokonferenztechnologie in der Ziviljustiz

Der hessische Justizminister Roman Posek kritisierte das Gesetz im Landtag als Ausdruck von „Misstrauen gegenüber Richtern“. Zwei Aspekte beunruhigen den CDU-Politiker besonders: dass Videoverhandlungen auf Antrag einzelner Teilnehmer durchgeführt werden sollen und dass Richter eine ausführliche Begründung angeben müssen, wenn sie Videoverhandlungen ablehnen. Darüber hinaus bedeutet die schriftliche Begründung einer solchen Ablehnung einen hohen bürokratischen Mehraufwand. „Man hat den Eindruck, dass das, was das Gericht für sinnvoll hält, immer das Gegenteil ist“, kritisierte Posek.

Digitale Aufzeichnungen von Strafprozessen

Auch hier gab es in den Bundesstaaten einhellige negative Kritik an der Justiz. Sie äußerten grundsätzliche berufliche Bedenken und warnten vor den Gefahren einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung und des Opferschutzes. Auch der Zusammenhang zwischen menschlichem, technischem, organisatorischem und finanziellem Aufwand und dem Mehrwert, den die digitale Dokumentation mit sich bringen kann, wird kritisch beleuchtet. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums soll die Dokumentation durch automatische Übertragung der Tonaufzeichnungen in elektronische Textdateien erfolgen.

Kommunale Wärmeplanung

Auch Bayern beantragte einen Antrag an den Einigungsausschuss zum Wärmeplanungsgesetz, der jedoch keine Mehrheit erhielt. Damit könnte das Gesetz am 1. Januar 2024 parallel zum Wärmegesetz des Bundes in Kraft treten. In einem Beschlussantrag forderten die Länder den Bund auf, mehr Mittel für die Mission bereitzustellen. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026 Heizpläne entwickeln, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028. Nur wenn die Gemeinde über ein Heizkonzept verfügt, müssen Hausbesitzer bei der Installation einer neuen Heizungsanlage darauf achten, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Das neue Wärmegesetz gilt zunächst für Neubauten in neu erschlossenen Gebieten.

Bessere Klimaresilienz

Bessere Gesetze zur Klimaanpassung könnten wie geplant nächstes Jahr in Kraft treten, nachdem sie vom Bundesrat genehmigt wurden. Ziel des Plans ist es, verbindliche Strategien und Maßnahmen für Bund, Länder und Kommunen zu entwickeln. Das Gesetz sieht vor, dass damit erstmals ein strategischer Rahmen zur präventiven Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen wird. Konkret setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Anpassungsstrategien mit messbaren Zielen zu entwickeln. Ein zentraler Punkt ist die Finanzierung – das Gesetz sieht hierzu keine konkreten Regelungen vor.

Neue Regeln für Organspende

Angesichts der geringen Zahl an Organspenden drängen die Bundesländer auf grundlegende Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Es wurde ein Beschluss gefasst, der besagte, dass die derzeitige Lösung mit erweiterter Zustimmung durch eine Nein-Lösung ersetzt werden sollte. Dies bedeutet, dass für die Organentnahme nicht mehr die Zustimmung der betroffenen Person oder ihrer nächsten Angehörigen oder bevollmächtigten Vertreter erforderlich ist. Grundsätzlich gilt jeder als Organspender, es sei denn, er widerspricht zu Lebzeiten oder seine nächsten Angehörigen widersprechen nach seinem Tod. In der Resolution wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese widersprüchliche Resolution in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird.

EU-Erweiterung um die Ukraine und andere Länder

Die Handelskammer der Region unterstützt die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Ukraine, der Republik Moldau und den Ländern des Westbalkans. In einer verabschiedeten Stellungnahme hieß es: „Angesichts der globalen Entwicklung liegt die Erweiterung der EU im geopolitischen Eigeninteresse.“ Der Bremer Ministerpräsident Andreas Bowenschulte (SPD) sagte: „Die Geschichte zeigt, dass die EU durch frühere Osterweiterungen stärker geworden ist.“ Lucia Der hessische Bundes- und Europaminister Putrich (CDU) betonte, dass der EU-Beitritt nicht mehr allein mit wirtschaftlichen Motiven gerechtfertigt werden könne. „Es bedeutet, einer Familie mit Werten beizutreten. Einer Familie, die sich für Sicherheit, Wohlstand und Frieden einsetzt.“

Moldawien und Georgien sollen sichere Herkunftsländer werden

Mit Zustimmung des deutschen Bundesrates sind Moldawien und Georgien in den Augen Deutschlands nun offenbar sichere Drittstaaten. Ziel ist es, den Anstieg der Zahl der Asylbewerber zu begrenzen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres lag die Zustimmungsquote für Asylbewerber aus den beiden ehemaligen Sowjetrepubliken bei unter 0,1 %. Ein sicherer Herkunftsstaat ist ein Staat, in dem davon ausgegangen wird, dass es in der Regel keine Verfolgung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und der betroffene Ausländer daher in seinem Heimatland nicht der Gefahr eines ernsthaften Schadens ausgesetzt ist. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Asylanträge abgelehnt werden. Darüber hinaus haben Asylanträge keine aufschiebende Wirkung.

Verkaufsverbot für Himmelslaternen

Der Bundesrat stimmt einem Verkaufsverbot für Himmelslaternen zu. Diese bergen erhebliche Risiken, heißt es in der Begründung. Es wurde darauf hingewiesen, dass sie Höhen von bis zu 500 Metern erreichen und mehrere Kilometer weit fliegen können, bei der Landung auf dem Boden jedoch nicht kontrolliert werden können und manchmal trotzdem brennen. Das Verbot geht auf einen Brand im Affengehege des Krefelder Zoos am Silvesterabend 2019/20 zurück, bei dem 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen, ums Leben kamen. Eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter stellten in der Nähe des Zoos Himmelslaternen auf. Anschließend wurde die Verwendung von Himmelslaternen verboten. Diese können jedoch weiterhin legal angeboten und erworben werden.

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Quelle: www.stern.de

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