Den Mietern Gebühren für Kabelfernsehen in Rechnung zu stellen, wird bald der Vergangenheit angehören
Der ein oder andere Mieter ist vielleicht schon einmal darüber gestolpert, dass sein Vermieter ihm eine Flatrate für seinen Breitband-Kabelanschluss in Rechnung stellen kann – auch wenn dieser nicht genutzt wird. Aber damit ist bald Schluss. Natürlich können Sie weiterhin fernsehen.
Das liebste Hobby der Deutschen? Fernsehen, oder genauer: Fernsehen. Zumindest wenn man den Statistiken Glauben schenken darf, verbringt der durchschnittliche Mensch jeden Alters ab dem dritten Lebensjahr etwa 195 Minuten pro Tag vor einem Bildschirm. Denn warum nicht? Bewegte Bilder machen das Leben bunter und sorgen für Unterhaltung und Information. Oder anders gefragt: Was nützen all die Schmerzen, wenn man keinen Spaß hat?
Die Fernsehnutzung verlagert sich zunehmend vom linearen zum digitalen Fernsehen. Aber das Wichtigste: Fernsehen ist immer möglich.
Lassen Sie uns jedoch über die Kosten sprechen. Als Erstes fallen mir natürlich die großzügigen Rundfunkgebühren ein, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von den Zuschauern verlangen. Das bedeutet, dass jede Familie 18,36 Euro pro Monat bezahlen muss, unabhängig davon, ob sie den entsprechenden Tarif nutzt. Private Fernsehsender hingegen sind kostenlos und finanzieren ihr Programm durch Werbeeinnahmen. Oder den Nutzern Streaming-Dienste für sehr wenig Geld anbieten.Beim deutschen Marktführer RTL+ kann jeder selbst entscheiden, ob sich das große Angebot an bunten Serien, Reality-Shows, Live-Sport, Filmen, Musik, Hörbüchern und Podcasts lohnt, ein paar Euro auszugeben.
Zusätzliche Gebührenrabatte gehören bald der Vergangenheit an
Noch besser: Mehr als 10 Millionen Mieter können ihr Geld bald woanders sparen. Der ein oder andere Mieter, der sich die Mühe gemacht hat, seine Nebenkostenabrechnungen zu prüfen, ist möglicherweise auf die Tatsache gestoßen, dass sein Vermieter ihm eine Flatrate für seinen Breitband-Kabelanschluss in Rechnung stellen kann – auch wenn dieser nicht genutzt wird.
In der Vergangenheit schlossen Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen häufig sogenannte Tarifverträge mit Kabelnetzbetreibern ab. Die Abrechnung erfolgt über sogenannte Sammelinkassos. So können einzelne Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer den Kabelanschluss über ihre Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlen. Das Geld wird dann an den Kabelnetzbetreiber weitergeleitet. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern auch für Internet- und Telefonanschlüsse. Wer es genauer wissen möchte, findet die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in der Betriebskostenverordnung Nr. 15, Abs. 2.
Doch damit ist bald Schluss, denn die sogenannten Perks laufen schließlich im Juli 2024 aus. Dies hat zur Folge, dass Vermieter den Mietern Kabelfernsehrechnungen nicht mehr als zusätzliche Kosten in Rechnung stellen dürfen.
TV-Empfang ist optional
Tatsächlich tritt das entsprechende Gesetz ab Ende 2021 in Kraft, wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Für bestehende Verträge gilt zudem eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab diesem Zeitpunkt war es allen Mietern freigestellt, den Fernsehempfang zu wählen. Möchte der Mieter also in Zukunft kein Kabelfernsehen, sondern NTV über Internet, Satellit oder Antenne schauen, muss der Vermieter künftig die Kosten für den Kabelanschluss tragen.
Natürlich können Sie weiterhin freiwillig über Kabel fernsehen. Und günstig ist es laut Verbraucherzentrale auch noch. Dadurch kann der Preis eines Kabelanschlusses für einen entsprechenden Einzelnutzervertrag um bis zu 2 bis 3 Euro auf etwa 8 bis 10 Euro pro Monat steigen.
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Quelle: www.ntv.de