Das gesetzgebende Organ ordnet sich neu. - Das Verfassungsgericht befasst sich mit einer Klage der AfD-Partei.
Die AfD-Fraktion nutzte ihr Vorschlagsrecht und stellte Kandidaten vor, die jedoch in der Landesregierung nicht die erforderliche Mehrheit aufbrachten. Sie beklagen, dass sie dadurch in ihren Rechten auf gleiche Chancen, unparteiische Anwendung parlamentarischer Regeln und starke Opposition behindert würden.
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