- Das Urteil von Karlsruhe ist ein Schlag in die Augen der Ampeln
Hamburgs CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender Dennis Thering sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform als Niederlage für die Ampelkoalition in Berlin. Sie wollten die Grundmandatsklausel abschaffen und sind damit gescheitert, wie er sagte. "Die Ampelkoalition wollte damit gezielt die CSU schwächen, und es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Projekt von SPD, Grünen und FDP jetzt einen Riegel vorgeschoben hat."
An der Wahlrechtsordnung sollte keine Parteipolitik betrieben werden. "Und die Ampelkoalition hat dieses Prinzip verletzt", sagte Thering. "Es stärkt den Kampf für die Demokratie nicht, wenn man selbst undemokratisch handelt."
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlgesetz, das von der Ampelkoalition eingeführt wurde, verfassungswidrig ist. Diese Klausel sicherte Parteien den Einzug in den Bundestag zu, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlten, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Das Gericht hat diese nun vorläufig wiederhergestellt, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung erlässt.
Mit der Reform sollte die Größe des Bundestags deutlich verkleinert werden - um mehr als 100 im Vergleich zur aktuellen Größe, auf maximal 630 Parlamentarier. Um dies zu erreichen, wurden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Die Richter in Karlsruhe haben diesen Teil der Reform als verfassungsgemäß bewertet.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform ist eine Kritik an dem Versuch der Ampelkoalition, die Vertretung bestimmter Parteien in Wahlen zu schwächen. Thering glaubt, dass die Koalition das Prinzip verletzt hat, die Wahlrechtsordnung nicht zu politisieren.