- Das Strafverfahren wegen des Zusammenbruchs des Kölner Stadtarchivs wurde eingestellt.
Über 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern hat das Kölner Landgericht die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten gegen Zahlung von Geldbußen ausgesetzt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben sich diesem Schrittогласно, wie in einer Mitteilung angegeben. Wenn die Angeklagten die Bedingungen erfüllen, werden die Strafverfahren dauerhaft ausgesetzt.
Das bedeutet laut Gericht, dass es keine weitere Hauptverhandlung im Fall geben wird, nachdem eine sehr lange juristische Verarbeitung stattgefunden hat. Die Geldbußen wurden auf 5.000 Euro oder 2.000 Euro festgesetzt, wobei der Empfänger ein Unterstützungsverein des Stadtarchivs ist.
Der katastrophale Unfall ereignete sich am 3. März 2009. Die Ursache waren schwerwiegende Fehler bei der Konstruktion einer neuen U-Bahn-Station in unmittelbarer Nähe des Archivs, wie das Landgericht später feststellte. Im Jahr 2005 wurde während des Aushubs eines Schachts ein großer Felsen entdeckt, der nicht entfernt werden konnte und an Ort und Stelle belassen wurde. Diese Behinderung führte zu einer Schwachstelle in einer unterirdischen Wand, die fatale Folgen hatte. An dem Tag des Unfalls ergossen sich große Mengen Wasser und Sand in den Schacht, wodurch das Archiv seine Gründung verlor.
Das Unglück ist noch immer in den Köpfen und in der Stadtlandschaft von Köln präsent. Erst im vergangenen Jahr begann die Arbeit, das riesige Loch zu schließen. Im Jahr 2020 einigte sich der Kölner Stadtrat auf eine Einigung, um den Schaden zu regulieren. Im Jahr 2021 wurde ein neues Archiv eröffnet. Allerdings blieben von den ursprünglich fast 100 Verdächtigen, die von der Staatsanwaltschaft untersucht wurden, nur wenige übrig.
Im Fall von zwei Angeklagten - einem Baggerführer und einem Vorarbeiter - konnte kein Urteil gefällt werden. Der Baggerführer verstarb, und der Vorarbeiter wurde aufgrund einer Krankheit nicht mehr verhandlungsfähig, wodurch die vermeintliche Straftat verjährte.
Die vier noch beteiligten Angeklagten wurden in verschiedenen Zusammenhängen der Katastrophe beschuldigt. Einer von ihnen, ein Mann, der von der lokalen Verkehrsgesellschaft mit der Überwachung des Baus beauftragt wurde, wurde 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei Bauleiter wurden freigesprochen. Im Jahr 2019 wurde auch ein leitender Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Allerdings hat das Bundesgerichtshof später die Freisprüche und Verurteilungen aufgehoben und die Fälle an das Landgericht zurückverwiesen. Unter anderem kritisierte der BGH, dass wichtige Umstände bezüglich der Sorgfaltspflicht in den Freisprüchen übersehen wurden.
Gericht sieht nur mittelbare Verantwortung
Alle vier Verfahren wurden nun vorläufig ausgesetzt. Das Gericht argumentierte, dass die Angeklagten nur wegen mittelbarer Verantwortung für die Katastrophe im Baugrubenbereich angeklagt werden konnten. Die beiden zuvor Mitangeklagten, der Baggerführer und der Vorarbeiter, die nicht mehr verfolgt werden konnten, waren für den direkten Schaden verantwortlich. Im Vergleich zu diesen beiden ist die "mögliche Verantwortung der übrigen Angeklagten als niedriger einzuschätzen", wie es hieß.
Der vergangene Zeitraum seit dem Einsturz hat auch eine Rolle in der Entscheidung gespielt. Das Gericht stellte fest, dass das Interesse an einer weiteren Strafverfolgung seitdem abgeklungen ist. Über 15 Jahre sind seit dem Einsturz vergangen. Außerdem ist die Frage nach der technischen Ursache des Unglücks bereits ausreichend geklärt. Es gibt auch keine Significanten neuen Beweise. Im Gegenteil, es ist zu erwarten, dass Zeugen nun nur noch begrenzte Erinnerung haben.
Die Entscheidung, die Strafverfahren auszusetzen, wurde von sowohl den Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft getroffen, wie in der Mitteilung angegeben. Mit der Aussetzung gibt es keine weitere Hauptverhandlung im Fall, wie das Gericht feststellte.
Das Gericht sieht die Verantwortung der Angeklagten für die Katastrophe als mittelbar, da der direkte Schaden von dem Baggerführer und dem Vorarbeiter verursacht wurde, die aufgrund ihrer Unerreichbarkeit oder der Verjährung nicht mehr verfolgt werden können.