- Das Präsedenzfall erfordert einen neuen Prozess für die angefochtene sexuelle Belästigung.
Das Landgericht Erfurt muss einen Fall von sexueller Gewalt neu aufrollen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies angeordnet. Zunächst hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.
Das Gericht in Erfurt hatte den Angeklagten im März 2023 wegen schwerer sexueller Nötigung zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht hatte verschiedene Aspekte des Urteils beanstandet, darunter die Tatsache, dass die Geiselnahme nicht berücksichtigt worden war.
Der Mann soll die Frau während eines Waldspaziergangs im August 2021 überrascht, mit Pfefferspray attackiert und mit einem Messer bedroht haben. Der Mann soll die Frau im Wald sexuell missbraucht haben. Die Frau ist die Nebenklägerin. Sie war zuvor in einer Beziehung mit dem Angeklagten. Nach dem Ende dieser Beziehung beantragte die Frau eine Kontaktverbotsverfügung gegen den Mann, der sie körperlich misshandelt hatte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe war der Meinung, dass das Landgericht Erfurt bei der Neuaufrollung des Falls die Geiselnahme im Zusammenhang mit dem Sexualdelikt übersehen hatte. Daher wird der Fall nun vor dem Obersten Gericht verhandelt, um ein gerechtes Urteil zu gewährleisten.