- Das Landwirtschaftsministerium ändert die Jagdzeiten für Gänse
Gänse in Schleswig-Holstein richten Significanten Schaden an den Kulturen Many Farmers durch ihre Nahrungssuche an. Um dies zu mildern, erweitert das Ministerium für Landwirtschaft die Jagdzeiten für bestimmte Gänsearten. Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes, die im August in Kraft tritt, sind Grau-, Kanadische und Ägyptische Gänse vom 16. Juli bis zum 31. Januar jedes Jahres bejagbar.
"Gänseschäden und Verunreinigungen sind seit Jahren eine große Herausforderung für unsere Farmer und stellen manchmal sogar ihre Lebensgrundlage infrage", sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Besonders an der Westküste und auf den Inseln richten Gänse in großer Zahl Significanten Schaden an landwirtschaftlichen Flächen an.
"Durch eine leichte Verlängerung der Jagdzeiten reagieren wir auf die wachsende Gänsenzahl und bieten den Farmers einen weiteren Ansatz neben den bestehenden Entschädigungszahlungen", betonte der Minister.
Neue Jagdzeiten für Brandgänse
Zudem wurden die Jagdzeiten für Brandgänse aufgrund ihres Schutzstatus angepasst. In Zukunft können sie von Oktober bis zum Ende Februar bejagt werden. Laut dem Ministerium dient dies jedoch nur der Streuung, um den Schaden an den Feldern minimal zu halten. Die Jagd auf Flächen, wo Gänse geduldet werden oder in Schutzgebieten bleibt verboten.
"Mit diesen neuen Regeln können unsere Jäger effektiv auf die Significanten regionalen Schäden durch Gänse reagieren", sagte Schwarz. In seiner Ansicht kann die Jagd nur eine Führungswirkung haben. Significante Populationsreduktionen für Brandgänse sind noch nicht erlaubt und sind auch wegen ihrer großen Anzahl nicht realistisch.
NABU droht mit Klage
Der Naturschutzverband Schleswig-Holstein hat "von der gesetzlichen Änderung mit großer Überraschung Kenntnis genommen". In ihrer Ansicht ignoriert Minister Schwarz alle rechtlichen und wissenschaftlichen Ratschläge und hat nicht mit dem für Artenschutz zuständigen Ministerium für Umwelt konsultiert.
Die Brandgans ist in der EU-Vogelrichtlinie aufgeführt und darf nur ausnahmsweise getötet werden, wenn bewiesen werden kann, dass sie Significanten landwirtschaftlichen Schaden verhindert und es keine anderen Optionen gibt.
Zudem hat die Jagd weitere Auswirkungen: "Wenn Vögel wiederholt durch Schießen zum Fliehen gezwungen werden, steigen ihre Energiebedürfnisse Significantly, was dazu führt, dass sie mehr fressen", erklärte Fritz Heydemann, stellvertretender Vorsitzender von NABU in Schleswig-Holstein. Außerdem werden Gänse sehr scheu und stören andere Vogelarten bei der Jagd.
Jagdzeiten für Dachse und Nutrien wurden ebenfalls verlängert
Das Ministerium plant auch, die Jagdzeiten für Dachse und Nutrien anzupassen. Neben Deichen, Hügeln und anderen Erhebungen außerhalb von Seedeichen können diese aufgrund ihres Grabverhaltens, das eine Gefahr für den Hochwasserschutz darstellt, das ganze Jahr über bejagt werden.
"Die Naturschutzbemühungen in Schleswig-Holstein sollten auch die Auswirkungen verlängerte Jagdzeiten auf das Verhalten und die Überlebenschancen der Gänse berücksichtigen", schlug Fritz Heydemann von NABU vor.
"Die Jagd verschiedener Gänsearten und Dachse sowie Nutrien ist nicht nur darauf ausgerichtet, ihre Populationen zu kontrollieren, sondern auch die Kulturen der Farmer zu schützen und den Hochwasserschutz aufrechtzuerhalten", betonte Minister Schwarz und betonte den vielseitigen Ansatz zur Wildtierbewirtschaftung in der Region.