Einigung vor Gericht - Das Laden von Elektroautos dauert zu lange: Mann verliert Job über 40 Cent
Das Verhältnis des jungen Mannes zu seinem Arbeitgeber, einer Jugendherberge, dürfte zerrüttet sein. Anders lässt es sich nicht erklären, warum dieser 27-Jährige beim Aufladen seines Elektroautos seinen Job verlor. Doch genau das geschah: Weil der Hotelmanager sein Hybridauto an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Seminarflügels auflud und dabei 40 Cent Strom verbrauchte, berechnete ihm sein Arbeitgeber ohne Vorankündigung eine Gebühr. Die Situation feuerte ihn. Er ging vor Gericht.
Theoretisch hat das Unternehmen Recht: In Deutschland ist es tatsächlich möglich, bei privater Nutzung eines Firmenstromanschlusses (z. B. zum Aufladen eines Smartphones) eine Warnung zu erhalten. Kommt es hierdurch zu einem gravierenden Vertrauensverlust gegenüber dem Arbeitgeber, kann dies sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Allerdings ist die Einhaltung dieser sehr strengen Regeln in den meisten Unternehmen möglicherweise nicht realistisch.
Corporate-Socket-Problem
In einer Klage vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beharrte der Arbeitgeber des Klägers darauf, dass sein Unternehmen ein solches Verhalten nicht duldete und sogar gegen interne Vorschriften verstieß. Die Gerichte hoben dies jedoch schnell auf, da die Hausordnung für Gäste und nicht für Mitarbeiter galt.
Für das Gericht ist der gesamte Fall eine Einzelfallentscheidung. Im Laufe der Klage erklärte der Kläger, dass es in seinem früheren Unternehmen üblich sei, dass Mitarbeiter tragbare Geräte, wie E-Bikes oder E-Scooter, vor Ort aufladen. Er behauptete auch, seine stellvertretende Chefin habe ihm ausdrücklich die Erlaubnis dazu gegeben, doch sie bestritt dies später.
Insgesamt stellte der Richter fest, dass keine Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit bestehe, und empfahl den Parteien, eine Einigung zu erzielen. Folgendes geschah: Die ehemalige Rezeptionistin erhielt eine Abfindung und ein gutes Zeugnis, kehrte jedoch nie in das Unternehmen zurück. Dies war nicht seine Absicht, da er jetzt einen anderen Job hat.
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, dpa
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