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Bundesverwaltungsgericht entscheidet nächste Woche über bayerisches Kreuzfahrtschiff-Erlass

Im Jahr 2018 war dies eine der ersten Amtshandlungen des damals neuen bayerischen Kanzlers Markus Söder (CSU) – und nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob seine sogenannten Querschnittserlasse weiterhin in Kraft bleiben. Am Donnerstag verhandelte das Gericht in Leipzig über eine Klage...

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet nächste Woche über bayerisches Kreuzfahrtschiff-Erlass

Seit Einführung der neuen Regelungen sieht die Geschäftsordnung der bayerischen Behörden vor, dass jedes Bürogebäude am Eingang ein deutlich sichtbares Kreuz als „Ausdruck der historischen und kulturellen Identität Bayerns“ haben muss. Dies war von Anfang an umstritten, selbst der Münchner Kardinal Reinhard Marx kritisierte das damalige Vorgehen der Landesregierung.

Einer der schärfsten Kritiker war die BFG in München, die argumentierte, dass die obligatorische Überkreuzung gegen die Neutralitätsgebote des Landes verstoße. Darüber hinaus glaubt er, dass das Christentum beliebter ist als andere Weltanschauungen. Die BFG und 25 Personen reichten Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Im Juni 2022 wurde ihre Beschwerde abgewiesen.

In seiner Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass dem Anspruch der staatlichen Neutralität nicht stattgegeben werde, da das Kreuz ein Symbol des christlichen Glaubens und nicht nur ein Symbol der christlich geprägten westlichen Kultur sei. Eine Verletzung von Grundrechten räumte er jedoch nicht ein.

Das Kreuz ist in erster Linie ein passives Symbol und hat keine missionarische oder indoktrinierende Funktion. Das Kreuz ist auch im Eingangsbereich angebracht – dem Durchgangsbereich, in dem sich Besucher nur kurz aufhalten.

Die BFG legte gegen das Münchner Urteil Berufung beim Bundesverwaltungsgericht ein, das es derzeit prüft. Seine Entscheidung wird am Dienstag bekannt gegeben.

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Quelle: www.stern.de

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