Bundestag setzt Schuldenbremse 2023 aus
Das Bundesverfassungsgericht zwingt die Ampelregierung zum Handeln: Um den diesjährigen Haushalt auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Bundestag die Schuldenbremse erneut außer Kraft gesetzt.
Zudem hat der Bundestag zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse des Grundgesetzes 2023 außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung wurde mit einer Mehrheit von 414 Ja-Stimmen, 242 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen des Kanzlers getroffen. Die Bundesregierung verwies auf die im Grundgesetz vorgesehene außergewöhnliche Notlage durch den Krieg in der Ukraine.
Die Aussetzung der Schuldenbremse ist Voraussetzung für die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2023, der die Energiepreisstützungsdarlehensfinanzierung des WSF grundsätzlich auf eine andere rechtliche Grundlage stellt. Die bisherige Kreditermächtigung ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erloschen. Der Nachtragshaushalt wird am Vormittag vom Bundestag und anschließend vom Bundesrat beschlossen.
Dem Nachtragshaushalt zufolge will der Bund 70,6 Milliarden Euro an Neuschulden aufnehmen, 44,8 Milliarden Euro mehr, als die Schuldenbremse zulässt. Davon entfallen 43,2 Milliarden Euro auf die Energiepreisstützung für Erdgas, Fernwärme und Strom. Nach dem Hochwasser im Aaretal im Jahr 2021 waren rund 1,6 Milliarden Euro für die Hochwasserhilfe vorgesehen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) entfällt auch dessen Finanzierung über die alte Kreditbehörde.
Das Gericht entschied, dass während des Schuldenmoratoriums aufgenommene Kredite nur im Jahr der Ausrufung des Notstands in Anspruch genommen werden könnten. Das Gericht entzog der Ampelregierung deshalb die 60 Milliarden Euro, die sie aus dem Corona-Kredit an die KTF überwiesen hatte.
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Quelle: www.ntv.de