Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Anpassung an den Klimawandel
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Verbesserung der Klimaanpassung verabschiedet. Fraktionen der regierenden SPD, Grünen und FDP stimmten für den Gesetzesvorschlag von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Bündnis und AfD stimmten dagegen. Linke Fraktionen enthielten sich.
Der Plan des Ampelbündnisses legt verbindliche Strategien und Maßnahmen fest, die von Bund, Ländern und Kommunen entwickelt werden sollen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll damit erstmals ein strategischer Rahmen zur präventiven Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen werden. Konkret setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Anpassungsstrategien mit messbaren Zielen zu entwickeln.
„Der Knackpunkt ist die Finanzierung“
„Wir müssen zum Grundkonsens der Menschen in unserem Land zurückkehren“, sagte Lemke bei einer Debatte im Bundestag. „Wir müssen schützen.“ Wir schützen uns vor den gravierenden Folgen der Klimakrise.“ Der Knackpunkt sei jedoch die Finanzierung. „Klimaschutz und Klimaprävention sind mit Kosten verbunden.“ Aber wenn wir das nicht tun, werden die Kosten um ein Vielfaches höher sein.
Unionsfraktionen beklagen, dass die Regierung kaum Geld für die Finanzierung der Klimaanpassung zur Verfügung stellt. „Ich kann Sie nur bitten: Lernen Sie aus dem gestrigen Urteil in Karlsruhe“, sagte CDU/C-Fraktionschef Steffen Bilger vom SPD-Bundestagsabgeordneten Die Gruppe sagte: „Klaren Sie die finanziellen Fragen, bevor Sie die Verpflichtungen und Kosten rechtlich rechtfertigen, sonst erleiden Sie einen weiteren Absturz der Finanzpolitik.“ „
Die Finanzierung ist ein Knackpunkt des Gesetzes – das legt es nicht fest. Der Bund kann kommunale Projekte nicht direkt fördern, das galt bisher nur für Demonstrationsprojekte. Aber Maßnahmen zur Klimaanpassung – etwa Neupositionierung Böschungen – könnte 20 Jahre dauern. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Haushaltsentscheid macht die Sache nicht einfacher: Bundesverfassungsgericht Die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaschutzprojekte wurde am Mittwoch als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil hinterlässt eine Lücke von 60 Milliarden Euro bei der Finanzierung von Bundesklimaprojekten.
Quelle: www.dpa.com