- Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft momentan ein Anliegen von Axel Springer gegen einen Werbeblocker. Der Verlag argumentiert, dass der Werbeblocker seine Urheberrechte verletzt, indem er das Programmierung seiner Websites unbefugt verändert. Die Frage, ob es sich um eine Eingriffslage in geschützte Programme handelt, sieht der BGH während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wie folgt: Stellt ein Eingriff in geschützte Programme ein? Die höchsten deutschen Zivilrichter werden sich erst nach erwarteten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECJ) in einem ähnlichen Fall im Oktober dazu Stellung nehmen.
Internet - Bundesgerichtshof prüft Urheberrechtsverletzungsanspruch gegen Werbeblocker
Das derzeit bei dem BGH verhandelte Verfahren (AZ: I ZR 131/23) war in den unteren Instanzen nicht erfolgreich. Nach dem Hamburger Landgericht beeinflusst der Werbeblocker die Programmablaufreihenfolge nicht durch eine Programmänderung. Offen bleibt, ob die an die Nutzung eines Websites übermittelten Dateien als Computerprogramme geschützt und ob der Verlag alle Nutzungsrechte hat.
Axel Springer hat jahrelang versucht, Adblock Plus rechtlich zu stoppen. In dem Jahr 2018 verlor der Verlag mit einer Wettbewerbsbeschwerde. Das BGH sah in dem Angebot der Firma Eyeo in Köln kein unlauteren Wettbewerbsverhalten und kein unzulässiges aggressives Geschäftsverhalten. Die Entscheidung über die Nutzung des Werbeblockers liegt bei den Nutzern der Websites und nicht bei der Verteidigerfirma, wie das BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018) entschieden hatte.
- Obwohl das Bundesgerichtshof in Deutschland momentan ein Verfahren überwacht, ist erwartet, dass sich das Europäische Union höchste Gericht, der ECJ, im Oktober zu einem ähnlichen Fall Stellung nimmt.
- Der Medienkonzern Axel Springer, der für seine aggressiven Maßnahmen gegen Werbeblocker bekannt ist, hat in deutschen Gerichten bisher erfolglos versucht, Adblock Plus zu stoppen.
- Das aktuell bei dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte Verfahren betrifft ein Anliegen gegen einen Werbeblocker, den Axel Springer als unbefugte Veränderung der Programmierung seiner Websites argumentiert, was möglicherweise auf die Urheberrechte des Verlags einwirkt.
- Der Streit um Werbeblocker und die Rechte von Medienunternehmen, Werbung auf ihren Websites anzeigen zu dürfen, setzt sich fort, mit bedeutenden Implikationen für die digitale Werbeindustrie in Karlsruhe und darüber hinaus.