Prozess - Bundesgericht verkündet Urteil gegen Kraftwerk Datteln 4
Das Bundesverwaltungsgericht prüft die Rechtmäßigkeit der geplanten Entwicklung des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen. Der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und einige Anwohner halten den Plan für ungültig und haben Klage eingereicht (Az.: BVerwG 4 KN 4.22 – 4 KN 6.22). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hofft, sein Urteil noch am Donnerstag (13.00 Uhr) verkünden zu können.
Streit seit vielen Jahren
Die Themen rund um das Kraftwerk sind seit Jahren umstritten. Der erste Bebauungsplan wurde 2009 für ungültig erklärt, da er nicht der nationalen Planung entsprach. Auch beim Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) fand der neu formulierte Plan keine Unterstützung. Das Gericht Münster entschied 2021, dass bei der Standortauswahl Fehler gemacht worden seien und erklärte den Plan für ungültig.Datteln Die Stadt und der Kraftwerksbetreiber Uniper haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Falsche Standortwahl?
Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in Leipzig beantragten die Stadt und Uniper die Aufhebung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und die Abweisung der Klage. Nach Ansicht ihrer Anwälte ging das Urteil des OVG zu weit und stellte zu hohe Planungsanforderungen. Das OVG kritisierte unter anderem die fehlende Vorabprüfung von Alternativstandorten auf regionaler Planungsebene. Das Suchgebiet wurde fälschlicherweise auf das Emscher-Lippe-Gebiet eingegrenzt. Die Stadt Dattern hat in ihren Überlegungen den Fehler der Flächenwidmung begangen.
umstrittenes Großkraftwerk
Datteln 4 Steinkohlekraftwerke liefern seit 2020 Strom. Die Inbetriebnahme wurde von Protesten begleitet. Aktivisten von Fridays for Future hielten am Mittwoch eine kleine Mahnwache vor dem Bundesverwaltungsgericht ab und forderten den Abriss des „schwarzen Gebäudes“. Etwa ein Drittel der Stromerzeugung von Dartern wird an die Deutsche Bahn geliefert, der Rest gelangt in den Strommarkt. Das Kraftwerk versorgt außerdem die Stadt Dartern mit Fernwärme.
Sollten wir weitermachen, wenn Plan B scheitert?
Sollte der Bebauungsplan auch vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt werden, ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Betrieb. Grundlage dafür ist eine sogenannte Abgaskontrollgenehmigung aus dem Jahr 2017. Auch hier gehen die Kläger vor. Wie ein Sprecher sagte, ist das Verfahren beim OVG Münster anhängig, liegt aber derzeit auf Eis. Bevor eine Entscheidung über die Betriebsgenehmigung getroffen wird, sollte eine Entscheidung über die Gültigkeit des Bebauungsplans abgewartet werden.
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Quelle: www.stern.de