- BSW will das sächsische Kulturraumrecht reformieren
BSW-Vorsitzende Sabine Zimmermann fordert eine Reform des Kulturraumgesetzes für den Freistaat. "Damit Theater und Orchester, aber auch Museen, Bibliotheken und soziokulturelle Zentren erhalten und nachhaltig finanziert werden", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Das seit 30 Jahren die Existenz von Kulturinstitutionen in ländlichen Gebieten sichernde Gesetz funktioniere nicht mehr.
Kosten steigen, Zuschüsse nicht
Zimmermann betonte, dass die Finanzierung von Kulturinstitutionen durch Pflichtbeiträge der Landkreise und Zuweisungen des Staates immer ein grundlegendes Problem gewesen sei: "Die Finanzierungsbeträge waren festgeschrieben, während die Personalkosten und Materialkosten der Institutionen jährlich anstiegen." Vor allem Theater und Orchester seien "ausgeblutet" worden mit Forderungen nach Einschnitten. Fast alle mussten Haushaltstarifverträge abschließen, die das Einkommen der Mitarbeiter deutlich reduzierten.
In Zimmermanns Augen habe die Regierung später mit dem "Kulturvertrag" versucht, die Regelungen des Kulturraumgesetzes zu umgehen. "Aber die sächsische Staatsregierung hat ein giftiges Geschenk gemacht." Denn die bereits stark belasteten und hoch engagierten kommunalen Träger mussten 30 Prozent der Kosten tragen, was nicht alle schafften, sodass die Abschaffung der Haushaltstarifverträge nicht konsequent umgesetzt wurde. "Damit hat die CDU in Sachsen die Kultur auf die lange Bank geschoben."
BSW-Vorsitzende sieht Kultur auf der lange Bank
"Fast alle Theater und Orchester in ländlichen Gebieten und in Chemnitz haben seit letztem Jahr vor Insolvenz gewarnt, sodass der Kultusminister schließlich angeboten hat, die größten Löcher mit ungenutzten Haushaltsmitteln zu stopfen. Dass diese Methode bald enden wird, ist klar." Die städtischen Theater und Orchester - außer in Leipzig und Dresden - werden es noch durch dieses Jahr schaffen. "Ob sie es 2025 schaffen, wissen sie nicht genau. Die Situation ist jetzt so unsicher wie zu Beginn der 1990er Jahre."
Kulturraumgesetz einzigartig bundesweit
Das Kulturraumgesetz ist seit 30 Jahren in Kraft und ein bundesweit einzigartiges Konzept der Kulturfinanzierung. Es besagt, dass die unabhängigen Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig jeweils einen städtischen Kulturraum bilden. Dazu kommen fünf ländliche Kulturregionen. Entscheidungen über die Förderung von Institutionen und Projekten werden unabhängig getroffen. Der Staat unterstützt die Gemeinden durch das Kulturraumgesetz mit 106 Millionen Euro. Die Kulturregionen finanzieren ihren Anteil durch eine Umlage. Auch der Sächsische Kultursenat hat eine Reform des Kulturraumgesetzes gefordert.
Ich werde die Situation nicht schönreden: Das Finanzierungsmodell für Kulturinstitutionen unter dem Kulturraumgesetz hat seine Grenzen erreicht. Der Hinweis von BSW-Vorsitzenden Sabine Zimmermann, dass Kulturinstitutionen auf der langen Bank geschoben werden, trifft zu, da viele kurz vor der Insolvenz stehen.