Brüssel: EU will härteres Vorgehen gegen Umweltkriminalität
Schwere Verbrechen gegen die Umwelt werden künftig EU-weit mit hohen Gefängnisstrafen und Geldstrafen geahndet. Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich in Brüssel auf neue Regeln, die die Verfolgung von Umweltverbrechen verbessern sollen.
Sie sehen eine genauere Definition des Begriffs Umweltkriminalität und strengere Strafen vor. Die Europäische Kommission hat Ende 2021 Vorschläge für neue Regeln vorgelegt, da die bestehenden Anforderungen nicht sehr wirksam waren.
Hohe Strafen
Zu den gemeinsam definierten Straftaten zählen den Angaben zufolge: Handel mit illegal gewonnenem Holz und schwere Verstöße gegen Chemikalienvorschriften. Beispielsweise gibt es auch das illegale Recycling umweltschädlicher Schiffsteile.
In allen Mitgliedstaaten wird vorsätzliches Verbrechen mit Todesfolge mit mindestens zehn Jahren Gefängnis bestraft. Für juristische Personen wie Aktiengesellschaften werden Höchststrafen von mindestens 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes oder 40 Millionen Euro für die schwersten Verstöße erwartet. Für andere Straftaten sollen Strafen in Höhe von mindestens 3 % des weltweiten Gesamtumsatzes oder 24 Millionen Euro drohen.
Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
Solange andere Maßnahmen geplant sind, werden die Fotos gemacht. Dazu gehört beispielsweise, die Täter zur Wiederherstellung des vorherigen Umweltzustandes zu zwingen oder eine Entschädigung zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Zugang zu öffentlicher Finanzierung zu verbieten oder Lizenzen und Genehmigungen zu entziehen.
Umweltkriminalität gehöre zu den profitabelsten Aktivitäten der organisierten Kriminalität weltweit und habe erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, erklärte der Rat der Mitgliedstaaten zur geplanten neuen Richtlinie. Doch gleichzeitig ist es bisher schwierig, sie aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen. Die Einigung muss nun vom Rat der Mitgliedstaaten und der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Dies gilt jedoch als Formsache.
Quelle: www.dpa.com