Regierung - Bremer Senat entscheidet über Umsetzungsmaßnahmen
Bremen will mehr Plätze für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter schaffen. Der Senat entscheidet am Dienstag (11 Uhr) über die Kapazität des Bremer Strafvollzugs. Die Senatsvorlage sieht vor, dass der Stadtstaat 28 neue Plätze schafft.
Derzeit können 155 Straftäter in Kliniken in Bremen forensisch psychiatrisch und psychologisch behandelt werden. Wie aus der Senatsvorlage hervorgeht, warten noch 20 Personen im Maßregelvollzug auf eine Unterbringung. Der Ausbau erfordert aber auch qualifiziertes Personal.
Stuft das Gericht den Straftäter als psychisch auffällig oder suchtkrank ein, wird er im Strafvollzug untergebracht. Ist die Strafe lang, kann sie in einen Freiheitsentzug aufgeteilt werden: Die Strafe wird zunächst im Gefängnis verbüßt und dann bestraft. Dort wird entschieden, ob der Verurteilte den Rest der Strafe weiter verbüßen muss oder ob er nach Verbüßung der Hälfte der Strafe entlassen wird.
Nach dem Gesetzentwurf des Senats ist der Bedarf an der Unterbringung psychisch kranker Straftäter in letzter Zeit stetig gestiegen. Im Jahr 2018 verfügte der Justizvollzug im Durchschnitt über knapp 133 Plätze, fünf Jahre später sind es knapp über 154.
Eine Unterbringung in anderen Bundesländern ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der Bedarf bundesweit steigt. Nach Angaben Bremens sind derzeit neun Straftäter mit psychischen Erkrankungen in ausländischen Gefängnissen untergebracht. Der Stadtstaat hat auch zahlreiche Anfragen aus anderen Bundesländern erhalten, die in der Regel abgelehnt werden.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht auch den Ausbau des Strafvollzugs vor. So will die rot-grün-rote Koalition Kapazitäten schaffen, um "die notwendige medizinisch-psychiatrische Behandlung von Straf- und Untersuchungshäftlingen sicherzustellen".
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Quelle: www.stern.de