Ulm - Brandanschlag auf Synagoge: Geständnisse vor Psychiater
Der Täter der Ulmer Synagogenbrandstiftung schweigt vor Gericht. Allerdings hat er dies gegenüber einem Psychiater geäußert. Am Donnerstag, dem ersten Verhandlungstag, habe der 47-jährige Angeklagte erklärt, er wolle mit dem Gesetzentwurf auf das Leid der Palästinenser im Konflikt mit Israel aufmerksam machen, so der Experte. Besonders am Herzen lag ihm das Leid der Kinder. Der Mann erklärte, dass er eine Erklärung abgeben wolle. Experten sagen: „Wenn andere etwas nicht tun, mache ich selbst etwas.“
Den Türken muss vor dem Bezirksgericht ein Prozess wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Beschädigung öffentlichen Eigentums drohen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Angeklagte habe im Juni 2021 eineinhalb bis zwei Liter Benzin in mehreren Metern Entfernung auf die Südwand des Gebäudes gespritzt und es anschließend mit einem Feuerzeug angezündet. Der Zweck des Brandes bestand darin, einen wichtigen Teil der Synagoge in Mitleidenschaft zu ziehen.
Die Flammen erreichten einst eine Höhe von zwei Metern. Sie sind im Grunde alleine gegangen. Passanten verständigten die Feuerwehr. Ein Polizist löschte den Brand schließlich mit einem Feuerlöscher. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand sich niemand im Gebäude. An der Fassade seien vier Brandflecken entstanden und die „israelischen Fenster“ der Synagoge seien mit Ruß befleckt worden, so der Staatsanwalt weiter. Der Schaden belief sich auf Tausende Euro.
Der Anwalt des Mannes sagte, die Anklage sei übertrieben. Der 47-Jährige sei ein „fehlgeleiteter Idealist“. Sein Handeln hat keine politische Absicht. Nur die Wände und Fenster waren mit Ruß bedeckt. „Mehr nicht. Zur Zerstörung eines Gebäudes ist diese Methode nicht geeignet.“ Der Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung sei lächerlich.
Zeugen waren Zeugen der Tat. Ein alter Mann, der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Brandstiftung in seinem Auto saß, wurde von nassen Flecken an der Gebäudewand überrascht. Zuerst dachte er, es sei ein ehrgeiziger Kamerad, der hier einen Streich spielt. Die Flammen sah er erst später. Ein anderer Oberstufenschüler berichtete, dass das Feuer von selbst erloschen sei. Der Vorfall ereignete sich am Samstag kurz nach 8 Uhr. Zeugen zufolge legte der Verdächtige das Feuer und flüchtete schnell. Anschließend sei er zurück in seine Wohnung gefahren und habe geglaubt, bald von der Polizei festgenommen zu werden, so der Psychiater.
Nach dem Vorfall wurde der Mann öffentlich durchsucht und fotografiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart floh er zunächst zurück in sein Heimatland.
Experten erklärten dem Gericht, dass der Mann Deutschland nicht verlassen wollte. Seine Freundin hat ihn darum gebeten. Sie buchte auch online einen Flug in die Türkei.
Da das Land wie Deutschland seine Staatsbürger nicht ausliefert, schöpften die Ermittler zunächst die rechtlichen Möglichkeiten der Strafverfolgung aus. Doch als der Verdächtige Anfang Juli 2023 über den Flughafen Stuttgart wieder nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen. Seitdem ist er inhaftiert. Nach Angaben der Ermittler lebte er vor dem Mord in Ulm.
Politiker verurteilten den Angriff und kündigten einen besseren Schutz jüdischer Institutionen an. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verurteilte den Anschlag als „verabscheuungswürdig“. Der Landtag verabschiedete einen Beschluss gegen Judenhass und Ausgrenzung.
Für den Prozess sind vier Verhandlungstermine geplant, ein Urteil dürfte voraussichtlich Ende Januar fallen.
Nach dem Ausbruch des Krieges im Gazastreifen kam es in den vergangenen Wochen in Deutschland immer häufiger zu antiisraelischen Kundgebungen. „Insbesondere die Hamas hetzt und spaltet die freie Welt durch ihre Terrorpropaganda und thematisiert den tief verwurzelten Antisemitismus“, sagte der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blum, der ihre Gewalt würdigte. Der Appell blieb in Baden-Württemberg bisher erfolglos. Württemberg empfiehlt aber dennoch Wachsamkeit und eine klare Haltung gegen Hass und Hetze.
Ankündigung der Staatsanwaltschaft
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Quelle: www.stern.de