Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen. - Bienenwachstücher könnten möglicherweise wieder auf den Markt kommen.
Bei der Streitigkeit über den Verkauf von Bienenwachs-Verpackungen hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung zugunsten des Verkäufers getroffen. Am letzten Dienstag offenbarte der Richterin Kathleen Wolter, dass keine potenzielle Schädigung mit den angebotenen Gegenständen verbunden sei. Das Verwaltungsgericht erlaubte eine sofortige Berufung gegen die Verkaufsverbot.
In diesem Fall ging es um Bienenwachs-Verpackungen, die von einem Lieferanten angeboten wurden. Diese Verpackungen wurden als Ersatz für Plastikfolie bei der Lebensmittelverpackung beworben. Die Verwaltungsbehörde eines Berliner Stadtbezirks hatte im Oktober 2021 bis März 2023 19 Proben des Produkts aus ganz Deutschland gesammelt, um den Geruch oder Geschmack von Lebensmitteln wie Brot, Gurke oder Käse zu prüfen. In 13 Fällen fanden die Prüfer einen starken Geruchs- und Geschmacksabweichung, insbesondere beim Brot. Daraufhin verbot das Lebensmittelkontrollamt sofort den Verkauf der Bienenwachsprodukte des Lieferanten.
Der Gerichtshof kam jedoch zu dem Schluss, dass die Prüfung unnötig war. Obwohl unklar war, ob das Verkaufsverbot noch galt, da der Vermutete, ein Baumharz, bereits reduziert worden war. Die neuen Produkte waren noch nicht getestet worden. Die Entscheidung am 10. Mai ist endgültig.
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Quelle: www.stern.de