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Bezirksgericht: Razzia bei „Last Generation“ war legal

Im Mai durchsuchte die Polizei im ganzen Land die Häuser und Geschäftsräume von Last Generation und beschlagnahmte Gegenstände. Das Bezirksgericht hat nun mehrere Klagen gegen das Unternehmen abgewiesen.

Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug.....aussiedlerbote.de
Polizisten tragen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug. Ein halbes Jahr nach umfangreichen Durchsuchungen bei der Letzten Generation hat das Landgericht München I zahlreiche Beschwerden gegen die Razzia größtenteils abgewiesen..aussiedlerbote.de

Ein halbes Jahr nach einer umfangreichen Durchsuchung von Last Generation hat das Erste Landgericht München zahlreiche Klagen gegen die Razzia weitgehend abgewiesen. Wie das Oberlandesgericht München am Donnerstag mitteilte, hat die Landesschutzkammer zehn unbegründete Klagen abgewiesen, einer davon wurde teilweise stattgegeben.

Die Landesschutzkammer bestätigte daher die Entscheidung des Landgerichts München. Dabei wird zu Recht davon ausgegangen, dass zunächst die Bildung einer kriminellen Vereinigung vermutet wurde. Einerseits handelt es sich um einen Verein, da eine Gruppe von Hunderten von Menschen ein gemeinsames Ziel verfolgt. Andererseits hatte auch die Vorgängergeneration kriminelle Absichten. Das Gericht entschied, dass es für die Rechtmäßigkeit der Razzia unerheblich sei, ob dies der Hauptgrund für die Einigkeit sei. Die Einschüchterung von Verkehrsteilnehmern oder die Beschädigung von Eigentum reichte also aus, um das Gesicht einer früheren Generation zu prägen.

Das Gericht erklärte, dass die Nationale Sicherheitskammer diese Maßnahmen ebenfalls als „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ansah. . Der gesellschaftliche Diskurs wird mit illegalen Mitteln verletzt. Aus diesem Grund sind Suchanfragen proportional. Das Gericht gab der Klage statt – die einzelnen Gegenstände hätten daher nicht beschlagnahmt werden dürfen.

Die Entscheidung ist rechtsverbindlich

Die Entscheidung der Nationalen Schutzkammer kann nicht auf dem normalen Rechtsweg angefochten werden. Sie sind rechtsverbindlich.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen zahlreiche Angehörige der „letzten Generation“. Bei Razzien im Mai durchsuchte die Polizei 15 Wohnungen und Geschäftsräume des Klimakonzerns. Durchsuchungen fanden in sieben Bundesländern statt, insbesondere im Kreis Fulda in Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Auger-Fort und München), Berlin und dem Kreis Segerberg in Schleswig-Holstein. /p>

Auch die durch ihre zahlreichen Fernsehauftritte bundesweit bekannte Rednerin Carla Hinrichs wurde in ihrer Wohnung im Berliner Kreuzberg durchsucht. „Polizisten stürmten mit gezogenen Waffen in Carlas Zimmer, während sie noch auf ihrem Bett lag“, beklagte sich die Gruppe. Aktivisten bestreiten, Kriminelle zu sein. Die Razzia wurde allgemein als übertrieben kritisiert.

Die Ermittlungen wurden bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus durchgeführt. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte jedoch, dass dies nicht bedeute, dass die „letzte Generation“ als Extremisten oder Terroristen eingestuft werde.

Quelle: www.dpa.com

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