Beurteilung der Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin im Dezember
Inwieweit die Berliner Bundestagswahl 2021 eine Wiederholung der Ereignisse in Berlin sein wird, wird sich am 19. Dezember zeigen. Das Bundesverfassungsgericht wird dann sein Urteil über die Wahlprüfungsbeschwerde des Bundestags verkünden, wie das oberste Gericht Deutschlands mitteilte.
Dabei geht es unter anderem darum, in wie vielen Wahlkreisen die Wahl wiederholt werden muss und ob in diesem Fall eine Zweitstimme (also die Stimmabgabe für eine Partei oder Gruppierung) ausreicht. Innerhalb von 60 Tagen nach dem Urteil kann eine Neuwahl auf Bundesebene erforderlich sein.
Die Wahl am 26. September 2021 verlief in vielen Wahllokalen in Berlin chaotisch: lange Schlangen, lange Wartezeiten, falsche oder verlorene Stimmzettel. Wahllokale müssen vorübergehend schließen oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben. Bei einer mündlichen Verhandlung im Juli in Karlsruhe diskutierte der Zweite Senat die Frage, ob solche Vorfälle als Wahlfehler anzusehen seien.
327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt sind betroffen.
Den Angaben zufolge wurden beim Bundestag 1.713 Einsprüche gegen die Landtagswahl in Berlin eingereicht, darunter auch Einsprüche aus Deutschland. Bundeswahlleiter. Am 10. November 2022 beschloss der Bundestag, auf Grundlage der Stimmen der SPD, der Grünen und des Ampelflügels der FDP nur eine teilweise Wiederholungswahl durchzuführen. Betroffen sind 327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt und 104 der 1.507 Briefwahlgebiete. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war die Entscheidung rechtswidrig, nicht zuletzt weil der Bundestag die Wahlen in den vom Bundeswahlleiter angefochtenen sechs Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt hatte.
Bundesparlament Diese Gruppe reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein (Az. 2 BvC 4/23). Ihrer Meinung nach sollten in mehr Wahlkreisen erneut Wahlen abgehalten werden. Dem Gericht liegen Dutzende weitere Beschwerden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl vor, darunter auch eine von der AfD-Fraktion.
Wahlen in der Adventszeit bzw. rund um Weihnachten und Neujahr sind nachteilig
Bei der Anhörung wies Berlins Wahlleiter Stephan Bröchler darauf hin, dass die Durchführung von Wahlen in der Adventszeit bzw. rund um Weihnachten und Neujahr nachteilig sei Das wäre nachteilig, denn dann könnte es zu einem Mangel an Wahlhelfern kommen. Eine Beratung des Bundesverfassungsgerichts konnte und wollte er jedoch nicht leisten. Die Vorsitzende Richterin Doris König entgegnete, der Senat werde versuchen, dies im Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung zu berücksichtigen.
Er sollte später weitere Informationen bereitstellen. „Die Frage ist, ob wir den Bundestagsbeschluss zur Teildoppelung umsetzen können“, sagte Broeckler der dpa. Zuvor hatte er erklärt, Berlin bereite vorsorglich eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vor.
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Quelle: www.dpa.com