Besserer Selbstschutz für den Bundesnachrichtendienst
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll sich besser gegen interne Spionage schützen können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundestag am Abend die BND-Gesetzesreform beschlossen. Dazu gehören unter anderem verdachtsfreie Personen-, Gepäck- und Fahrzeugkontrollen ausländischer Agenten.
Im Dezember wurde in Berlin ein BND-Mitarbeiter wegen Spionageverdachts festgenommen. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine soll er Informationen aus seinem Arbeitsumfeld nach Moskau weitergegeben haben.
Der Bundestag schränkte außerdem die Datenübermittlung deutscher Nachrichtendienste an Polizei und Staatsanwaltschaften ein. Dabei kommen die Abgeordneten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach. Ein Karlsruher Richter entschied im vergangenen Jahr, dass die bisherigen Übertragungsbefugnisse zu weit gingen und die Rechte der Betroffenen verletzten.
Das Ampel-Bündnis will weitere Änderungen
Der BND, der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen künftig nur noch passieren Daten und Informationen unter bestimmten Voraussetzungen – etwa zu besonders schweren Straftaten. Ohne neue Regelungen muss die Übermittlung solcher Daten bis zum Jahresende vollständig eingestellt werden.
Die Gesetzesänderung sei daher „sehr wichtig für die Sicherheitsarchitektur unseres Landes“, erklärt Innenministerin Nancy Feser (SPD). Eine wirksame Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist für den Schutz der Demokratie und des Landes von entscheidender Bedeutung.
In einem zweiten Schritt will das Ampel-Bündnis im nächsten Jahr weitere Reformen beschließen, darunter konkrete Regelungen zum Einsatz sogenannter Informanten, die Hinweise aus extremistischen Kreisen liefern, oder eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle von Informationen. Geheimdienste.
Quelle: www.dpa.com