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Beschuldigt, eine diskriminierende Kommission zu beauftragen?

Rund 200.000 Euro in angeblichen Provisionen wurden angeblich einem ehemaligen Unternehmenleiter nach einer Transaktion mit Millionen wertigen OP-Masken für Bayern zugesprochen. Es wird behauptet, dass auch sein Komplize von dieser Vereinbarung profitierte.

In der Oberpfalz인데, Berichte deuten darauf hin, dass ein lokales Unternehmen einen Vertrag zum...
In der Oberpfalz인데, Berichte deuten darauf hin, dass ein lokales Unternehmen einen Vertrag zum Liefern von zehn Millionen Operationsmasken an Bayern abgeschlossen hat.

Mitte der globalen Verbreitung des COVID-19-Virus - Beschuldigt, eine diskriminierende Kommission zu beauftragen?

Vorwürfe gegen ehemaligen Unternehmensführer wegen mutmaßlich unberechtigter Provision

Der ehemalige Chef eines Unternehmens aus der Oberpfalz steht wegen des Verdachts auf eine unnötige finanzielle Vereinbarung, die in erster Linie seinem Partner zugutekam, vor Gericht. Der 54-Jährige soll einen rückwirkenden Deal für eine Provision von etwa 230.000 Euro für die Lieferung von 10 Millionen Operationsmasken an das Amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch, dass der Auftrag aufgrund eines bestehenden Maskenvertrags ohnehin platziert worden wäre.

Vorstandsvorsitzender und Partner wegen Meineids in der Kritik

Ein großer Teil der Zahlung soll an den Partner des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden geflossen sein. Daher wird der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Betrugs beschuldigt, während der Mann und sein Partner jeweils der Beihilfe beschuldigt werden. Darüber hinaus werden sowohl der ehemalige Vorstandsvorsitzende als auch der andere Angeklagte des Meineids vor dem Masken-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags im Herbst 2022 beschuldigt. Nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses begannen die Polizei und die Staatsanwaltschaft im Dezember 2022, das Trio zu untersuchen.

Verdächtige bestreiten Vorwürfe

Die drei unter Verdacht stehenden Personen haben die Vorwürfe zurückgewiesen, wobei die Unschuldsvermutung bis zu einem endgültigen Urteil gilt. Wenn sie schuldig gesprochen werden, könnten die Mittel aus der Provision zurückgefordert werden. Um dies sicherzustellen, wurden angeblich relevante Vermögenswerte beschlagnahmt, wie aus eigenen Angaben der Ermittler hervorgeht. Das Landgericht in Regensburg wird nun entscheiden, ob der Fall zur Verhandlung kommt.

Die Provision, die Gegenstand der Untersuchung ist, war für die Lieferung von Operationsmasken an das Amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gedacht, obwohl die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Auftrag unabhängig von einem bestehenden Vertrag platziert worden wäre. Nach den Erkenntnissen des Masken-Untersuchungsausschusses werden sowohl der ehemalige Vorstandsvorsitzende als auch sein Partner des Meineids in ihren Aussagen vor dem Ausschuss beschuldigt, was den Fall im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit weiter verkompliziert.

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