Berliner Gericht lehnt Antrag auf Beschlagnahme von Clan-Eigentum ab
Hintergrund des Verfahrens sind Geldwäschevorwürfe gegen den 27-Jährigen. Im Jahr 2019 warfen ihm Staatsanwälte vor, kriminelle Gelder in den Erwerb von Immobilien investiert zu haben. Das bedeutet, dass die Herkunft des Geldes verschwiegen wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden Immobilien und andere Vermögenswerte beschlagnahmt. Im Jahr 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, da ihr keine Straftat nachgewiesen werden konnte.
Das Gericht lehnte die Einziehung aus anderen rechtlichen Gründen ab. „Es kann nicht ausgeschlossen werden“, dass die Finanzierung der Immobilien „aus legitimen Quellen stammte“, heißt es in der Erklärung. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: www.stern.de