Agrar - Bayern will strengere Regeln für die Viehwirtschaft blockieren
Bayern will durch eine Initiative des Bundesrates einen Plan der Bundesregierung zum Verbot der umstrittenen Viehanbindeindustrie blockieren. Staatskanzler Florian Hermann (CSU) sagte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung, der aktuelle Entwurf des Tierschutzgesetzes sei aus bayerischer Sicht „völlig inakzeptabel“. „Denn es stellt einen Frontalangriff auf die bayerische Viehwirtschaft und Milchwirtschaft dar, die bekanntlich auf einer ländlichen Basis mit vielen landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere mittleren und kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, basiert und daher das Überleben dieser Betriebe vor ernsthafte Probleme stellen wird.“ ”
Laut Hermann sieht der Referentenentwurf vor, dass Network Sharing mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten werden soll. Angebunden werden die Tiere das ganze Jahr über in Ställen gehalten, eine Praxis, die unter Tierschützern heftig umstritten ist. Hermann sagte, mit dem Entwurf kürze die Ampelregierung im Bund ihre eigenen Pläne um fünf Jahre gegenüber dem Koalitionsvertrag. Tatsächlich wurde das Verbot zehn Jahre später vorgeschlagen.
Sollte die derzeitige Praxis innerhalb von fünf Jahren abgeschafft werden, wären viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern in Gefahr, denn die Leibeigenschaft sei das „wirtschaftliche Rückgrat“ der Landwirte. „Es handelt sich also nicht um einen Strukturwandel, sondern um einen Strukturbruch, und das ist es, worüber wir uns hier Sorgen machen“, sagte Herman. Er warf der Bundesregierung vor, sie versuche, ein „ideologisches Projekt“ durchzusetzen. Bayern setzt auf Veränderung durch Förderungen statt durch Verbote.
Neben der Laufstallhaltung bleibt die Anbindehaltung ein allgegenwärtiges Haltungssystem, sagte Herman. Rund 17.300 Milchviehbetriebe in Deutschland (ca. 35 % der Betriebe) wenden diese Haltungsmethode noch an. Aufgrund der Siedlungsentwicklung können viele dieser Unternehmen den neuen Anforderungen nicht ohne Weiteres gerecht werden.
SPD, Grüne und FDP einigten sich in einem Koalitionsvertrag darauf, Lücken in der Nutztierhaltung zu schließen und die Tierschutzgesetze zu verbessern. Es beinhaltet neben einem Anbindeverbot auch eine Videoaufzeichnungspflicht in Schlachthöfen sowie strengere Auflagen für Eingriffe wie das Kürzen der Ferkelschwanzlocken. Auch das Schlachten hochträchtiger Schafe und Ziegen sollte verboten werden.
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Quelle: www.stern.de