Prozess - Bayerisches Kreuzfahrtschiffrecht auf dem Prüfstand
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über einen umstrittenen „Kreuzerlass“ des bayerischen Kanzlers Markus Söder (CSU) verhandelt. Laut Verordnung muss ab 2018 jedes Gebäude der Landesregierung in Bayern im Eingangsbereich ein gut sichtbares Kreuz haben. Gegen die Regel geht die religionskritische Free Thought Group (bfg) vor. Im vergangenen Sommer verlor er seinen Fall vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gegen diesen Entscheid wird nun beim Bundesverwaltungsgericht Berufung eingelegt.
Der VGH stuft das Kreuz als passives Symbol ein, das „keine missionierende oder indoktrinierende Funktion hat“. Die Grundrechte des Klägers auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie auf Gleichbehandlung werden dadurch nicht verletzt. Vertreter des Freistaates vertraten diese Ansicht in Leipzig.
Im Gegensatz dazu forderte der Verein für geistige Freiheit die Entfernung des Kreuzes. Sie waren eindeutig ein religiöses Symbol und hatten in der Architektur eines zur Neutralität verpflichteten Landes keinen Platz. „Was hat das Kreuz mit offiziellen Veranstaltungen, der Ausstellung von Führerscheinen (...) zu tun? Nichts!“, sagte Rechtsanwalt Hubert Heinhold. Das Bundesverwaltungsgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag verkünden.
Informationen zu Terminen
Lesen Sie auch:
- Hier wird ein Stammesmitglied bestraft
- Verkehrsrechtsanwälte warnen: Sprechen Sie nicht mit der Polizei!
- Wird er 37 Jahre später wegen Juttas Mordes verurteilt?
- Er versuchte auch, seinen Cousin zu töten
Quelle: www.stern.de