Brandenburg - Wohnen in Brandenburg. - Ausbau der elektronischen Akten in der brandenburgischen Justiz ersetzt Papiernutzung.
Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) nahm an der Vorstellung der digitalisierten Gerichtsverfahren am Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus am Montag teil. Das Ziel ist, die E-Akte (elektronischen Gerichtsakten) schrittweise auf alle Fachgerichte auszudehnen. Diese Funktion dient zunächst als Basis für die Umsetzung elektronischer Akten auf allen Fachgerichten.
Nach Hoffmann soll "ein Rechtssystem geschaffen werden, das moderne und zukunftsorientierte Standards mit weniger komplizierten Rechtsverfahren und kürzeren Wartezeiten" bietet. Der Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Thomas Stapperfend, nennt mehrere Vorteile der E-Akte, darunter "verbesserte Arbeitsabläufe, schnellere Kommunikation und ökologisch nachhaltige Ressourcenmanagement".
Die Digitalisierung soll in Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten umgesetzt werden. Im Jahr 2022 wurden Zivil-, Vormundschafts- und Familienfälle im regulären Gerichtsverfahren auf die E-Akte umgestellt. Auch die Bezirksgerichte und der Brandenburgische Oberlandesgericht haben diese Methode übernommen. Von den 23 Bezirksgerichten in Brandenburg sind 22 bereits an Bord. Die Umsetzung digitaler Gerichtsakten gilt als entscheidender Schritt bei der Modernisierung des Rechtssystems.
Seit der Einführung der E-Akte in Brandenburgs Rechtssystem wurden geschätzt 200.000 E-Aketen erstellt. Die aktuelle Zahl zeigt rund 226.000 elektronische Akten im regulären Gerichtsverfahren, was einer gespeicherten Datenmenge von ungefähr 6,5 Terabyte oder 5,970 Gigabyte entspricht.
Rund 1.150 Mitarbeiter im gesamten regulären Gerichtsverfahren in Brandenburg haben sich auf die neue Systemführung vorbereitet. Seit 2021 wurden etwa 4.000 Laptops, mehr als 600 Arbeitsplätze und über 3.000 Monitore an Rechtsarbeitsplätzen eingebaut, um die Arbeit effizienter zu gestalten.
Digitalisierte Strafvollstreckung
Das Staatsanwaltsamt Neuruppin hat seit Anfang des letzten Jahres eine digitale Strafvollstreckung von Bußgeldern eingeführt, was den ersten Schritt zur Digitalisierung innerhalb der Strafverfolgungsbehörden darstellt. Der Wechsel von Papierakten zu elektronischen Bußgeldblättern hat die manuellen Vorgänge beendet und somit eine rein elektronische Bußgeldsysteme eingeführt. Es soll jährlich etwa 3.400 Fälle bearbeiten. In diesem Jahr planten die Staatsanwaltschaften in Deutschland, das elektronische Bußgeldvollstrecken einzuführen.