Aus Selbstmord wird Mord: Landgericht 1 München verurteilt Mann wegen Verbrechens gegen seine Ehefrau
2015 wurde seine Frau erschossen aufgefunden. Im ersten Prozess wurde S. wegen Waffenbesitzes zu zwei Jahren Bewährung verurteilt, für den damaligen Richter war der Tod der Frau ein Selbstmord. Ein Bundesgericht hob die Entscheidung jedoch auf, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte.
Nach Erkenntnissen der derzeit zuständigen Kammer beging die Frau keinen Selbstmord, sondern wurde von ihrem entfremdeten Ehemann erschossen. Obwohl die Frau gegen den Willen ihres Mannes die Trennung beantragte, blieb das Paar in Kontakt und bekam fünf Kinder.
Dem Urteil zufolge wollten die beiden vor dem Vorfall eine Nacht zusammen verbringen und am nächsten Tag mit ihren Kindern einen Ausflug machen. In der Nacht des Vorfalls entdeckte der Mann eine Nachricht, die ein Bekannter an die Frau geschickt hatte, und beschloss, sie zu töten.
Er tötete sie zunächst durch eine Schusswunde am Kopf und versuchte dann, seinen eigenen Selbstmord vorzutäuschen. Also drückte S. der Frau eine Patrone in die Hand. Das Bezirksgericht war nach Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich um diese Vorkommnisse handelte.
Die Angeklagten hingegen erfanden unterschiedliche Versionen des Geschehens. Er sagte zunächst, seine Frau habe sich alleine erschossen. In einer anderen Version sagt er, er sei dort gewesen. Er sagte schließlich aus, dass der tödliche Schuss während eines Kampfes um die Waffe abgefeuert worden sei.
Das Gericht stufte das Verbrechen als „Mord aus verabscheuungswürdigen Motiven“ ein. Besonders verwerflich sei es, dass der Mann zu besitzergreifend sei und die Trennungsentscheidung seiner Frau nicht akzeptieren wollte.
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Quelle: www.stern.de