Ärzte bringen Triage-Regeln vor das Bundesverfassungsgericht
Der Marburger Bund erklärt, dass diese Regelungen die Grundrechte der Ärzte verletzen. Sie verletzen die Berufs- und Gewissensfreiheit. Ärzte seien „gezwungen, Randentscheidungen zu treffen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis widersprechen und ihnen eklatante Gewissensfragen aufwerfen.“
Laut Gesetz können Entscheidungen nur auf Grundlage der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit des betroffenen Patienten getroffen werden. Dies ist jedoch widersprüchlich und so unzutreffend, dass es Beschwerdeführer kritisiert, die in der Intensivpflege oder Notfallmedizin arbeiten.
Sie lehnen auch ein Verbot der sogenannten Post-hoc-Triage ab, die es Ärzten ermöglicht, die Behandlung eines Patienten abzubrechen und zu einem anderen Patienten zu wechseln, der eine bessere Überlebenschance hat. Die Union Marburg beklagte daraufhin, dass sie bei Entscheidungen wissen müsse, dass „sie später eintreffende Patienten mit deutlich besseren Überlebenschancen nicht mehr intensivmedizinisch behandeln kann“.
In diesem Fall kommt es zu einem ohnehin schon hohen Stressniveau. Ärzte seien nicht mehr in der Lage, ihr Bestes zu geben, um „mit äußerst begrenzten Ressourcen möglichst viele Menschen in schwierigen Situationen zu retten“.
Beide Bestimmungen machten es unmöglich, in medizinisch sinnvollen Dilemmata zu handeln, heißt es in dem Bericht. Sie schaffe zudem „erhebliche Rechtsunsicherheit und ein erhebliches strafrechtliches Risiko“.
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Quelle: www.stern.de