Arbeitnehmer-Sparzuschuss: Einkommensgrenzen erhöht
Etwas vom Staat bekommen, um Wohlstand aufzubauen? Dies ist für Geringverdiener möglich – durch den sogenannten Arbeitnehmersparzuschuss. Ab dem nächsten Jahr können mehr Menschen als bisher davon profitieren.
Bis zu 122 Euro pro Jahr: Das ist der Höchstbetrag, den der Staat Sparprodukten für Sparer mit relativ geringem Einkommen anbieten kann. Voraussetzung ist, dass Mittel in das Produkt fließen, um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten oder einen Sparvertrag abzuschließen. Aktuelle Neuigkeiten: Mehr Menschen können in den Genuss von Zuschüssen kommen. Denn im Jahr 2024 erhöht sich die Einkommensgrenze.
Bisher war für den Erhalt von Bausparvertragszuschüssen das steuerpflichtige Einkommen eines Einzelsteuerpflichtigen auf 17.900 Euro pro Jahr begrenzt. Für andere gültige Sparprodukte beträgt die Grenze 20.000 €.
Im Jahr 2024 erhöht sich die Grenze für beide auf 40.000 Euro. Für Verheiratete verdoppelt sich die Einkommensgrenze auf 80.000 Euro. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren.
Antrag zusammen mit Steuererklärung
Der Sparzuschuss muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird im Falle einer Genehmigung durch das zuständige Finanzamt entschieden. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass Anträge „spätestens vier Jahre nach der Investition“ gestellt werden müssen und die vermögenswirksamen Leistungen von der Investitionsstelle bescheinigt werden müssen.
Allerdings wird der Zuschuss auch bei Genehmigung durch das Finanzamt nicht direkt ausgezahlt. Vielmehr wird nach Angaben des Steuerzahlerbundes der freigegebene Betrag kumuliert und kann nur dann in einem Betrag ausgezahlt werden, wenn die entsprechenden Bedingungen des Sparprodukts erfüllt sind (z. B. Erreichen der Sperrfrist und der Rückzahlungsfrist).
Berechnungsbeispiele machen die Idee klarer
Wie viel Geld hast du jetzt? Zu den Einkünften aus der Kapitalanlagebeteiligung werden vom Staat 20 % hinzugerechnet, sofern diese 400 € pro Jahr nicht übersteigen. Für die Investition in einen Bausparvertrag steht ein Zuschuss von 9 % zur Verfügung, sofern die jährliche Investitionssumme 470 € nicht übersteigt.
Wer den maximal zulässigen Betrag in eine der beiden Anlageformen investiert, erhält einen Vermögensertragszuschuss von bis zu 80 € (20 % von 400 €) pro Jahr. Für Bausparverträge gibt es zusätzlich einen jährlichen Zuschuss von ca. 42 € (9 % von 470 €). Damit ist ein Sparzuschuss von bis zu 122 Euro pro Jahr übertragbar.
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Quelle: www.ntv.de