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Apple: Mehr Freiheit für App-Hersteller, um auf Angebote zu verweisen

Die EU-Kommission schloss im Juni, dass Apple die Geschäftsmöglichkeiten von App-Entwicklern zu sehr einschränkt, indem sie Links zu externen Angeboten verbietet und damit das Digitalen-Markt-Gesetz verletzt.

Apple ändert seine Geschäftspraktiken: App-Entwickler können nun Angebote direkt in den Anwendungen...
Apple ändert seine Geschäftspraktiken: App-Entwickler können nun Angebote direkt in den Anwendungen bewerben und Benutzer mithilfe von Web-Links auf Websites und andere App-Plattformen weiterleiten.

- Apple: Mehr Freiheit für App-Hersteller, um auf Angebote zu verweisen

Apple gewährt App-Entwicklern in Europa mehr Flexibilität, um Nutzer über Links zu günstigeren Angeboten zu leiten, nachdem die EU-Kommission interveniert hat. Gleichzeitig wird eine neue Gebührenstruktur eingeführt.

Die EU-Kommission hatte Apple im Juni kritisiert, weil es Entwicklern die Kommunikation mit Nutzern über externe Links stark einschränkte, etwa indem es nicht gestattet wurde, Preisangaben innerhalb von Apps zu veröffentlichen. Die Kommission sah dies zunächst als Verstoß gegen die Digital Markets Act (DMA) an, die dazu dient, die Marktmacht großer Plattformbetreiber einzuschränken.

Apple ist seit langem mit einigen App-Anbietern wie dem Musikdienst Spotify im Streit über das Setzen von Links zu externen Angeboten. Hintergrund ist, dass Apple für innerhalb von Apps getätigte Einkäufe 15 oder 30 Prozent Gebühr berechnet und einige Entwickler Nutzer zu Angeboten außerhalb der Plattform leiten möchten.

Die meisten Einschränkungen werden aufgehoben

Mit der Veröffentlichung der nächsten Betriebssysteme für Apple-Geräte dieses Herbst werden die meisten Einschränkungen aufgehoben. App-Entwickler können nun Angebote direkt innerhalb der Apps bewerben und Nutzer mit Web-Links zu sowohl Websites als auch anderen App-Plattformen leiten.

Es gibt jedoch Einschränkungen, wonach Links nicht für die Erstellung von Nutzerprofilen oder Werbung verwendet werden dürfen. Apple wird Nutzer auch weiterhin informieren, wenn sie den App Store verlassen.

Neue Gebührenstruktur

Für Unternehmen, die über solche Links zu externen Angeboten Transaktionen abwickeln, führt Apple eine neue Gebührenstruktur ein. Dies beinhaltet eine fünfprozentige Gebühr für Zahlungen von neuen Nutzern in den ersten 12 Monaten. Apple sieht dies als Art Provision für das Zusammenbringen eines Nutzers und eines Entwicklers über den App Store, sodass es nur gilt, wenn ein Nutzer eine App erstmals herunterlädt.

Es gibt auch eine Grundgebühr für über einen Link zu externen Angeboten getätigte Einkäufe von 12 Monaten, die zwischen 5 und 20 Prozent liegen kann. Aus Apples Perspektive spiegeln diese Gebühren den Wert des App Store als Plattform für Entwickler wider.

Andere App-Entwickler, abgesehen von denen, die direkt genannt wurden, können ebenfalls von Apples neuer Flexibilität bei der Leitung von Nutzern zu günstigeren Angeboten über Links profitieren. Trotz der neuen Gebührenstruktur haben Entwickler die Möglichkeit, ihre Angebote innerhalb der Apps und durch Web-Links zu bewerben, wodurch sie potenziell ein breiteres Publikum erreichen können.

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