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Anwohner haben die Möglichkeit, gegen falsch geparkte Fahrzeuge auf Gehwegen vorzugehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Einzelpersonen in bestimmten Fällen das Recht haben, gegen versperrte Gehwege vorzugehen, was positive Reaktionen hervorgerufen hat.

Seit Jahren streiten Städte wie Bremen über das Zweiradparken auf dem Gehweg.
Seit Jahren streiten Städte wie Bremen über das Zweiradparken auf dem Gehweg.

Gerichtsentscheidung - Anwohner haben die Möglichkeit, gegen falsch geparkte Fahrzeuge auf Gehwegen vorzugehen.

Menschen können in bestimmten Situationen Autos, die auf Gehwegen geparkt sind, mit Verkehrsbehörden herausfordern, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig besagt. Dieses Urteil fand Unterstützung. Allerdings muss eine Einschränkung des Gehwegsbenutzens vorhanden sein. Die Ansprüche der Einwohner sind auf die Lage beschränkt.

Die Deutsche Städte- und Gemeindetag e.V. (DStGB) bezeichnete dieses Urteil als klärend für Verkehrsbehörden, kommunale Verwaltungsbehörden, Einwohner und Fahrer und Passagieren.

Die DStGB fordert eine neue rechtliche Grundlage für Kommunen, um die Aufteilung und Nutzung öffentlicher Räume zu regeln. "Natürlich müssen es auch Parkplätze für Menschen geben, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind", sagte die Organisation in einer Stellungnahme. Aber Alternativen zu Autos, wie Radfahrer und Gehende und öffentlicher Verkehr, sollen auch gefördert werden. "Ein überfälliger Wechsel im Straßenverkehrsgesetz würde Kommunen mehr Handlungsfreiheit geben."

Fünf Wohnungsinhaber aus Bremen klagten gegen ihre Stadt wegen "Kerbparken", bei dem zwei Räder auf dem Gehweg stehen. Das Thema wurde in Bremen lange diskutiert. Obwohl es illegal ist, ohne ausdrückliche Genehmigung, ist Kerbparken in vielen deutschen Städten üblich, und Behörden neigen dazu, es zuzulassen.

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied 2021, dass die Kläger eine Intervention bei Verkehrsbehörden anfordern konnten. Die Behörden konnten entscheiden, welche Maßnahme sie ergreifen würden. Allerdings entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen im Gegensatz zum ersten Instanzgericht, dass die Behörde etwas zu tun haben, aber nicht völlig inaktiv sein konnte. Das Bundesverwaltungsgericht stimmt jetzt mit diesem Urteil überein.

Die Vereinigung Fuss, die die Interessen von Fußgängern vertritt, begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht hat etwas aufgestellt, was eigentlich selbstverständlich ist: Das Gesetz ist über das sogenannte Parkdruck höherrangig", sagte Fuss-Mitglied Roland Stimpel. "Mit dem Parkdruck haben Bremen und viele andere Städte bisher die Legalisierung des Kerbparkens gerechtfertigt. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um diesen unverfassungsmäßigen Praxis ein Ende zu setzen."

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