Antiisraelische Parolen werden strafrechtlich verfolgt
Der auf pro-palästinensischen Demonstrationen häufig verwendete Slogan „Vom Fluss zum Meer“ wird künftig auch in Sachsen verfolgt. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden stimme mit der Staatsanwaltschaft München überein, teilten die Dresdner Behörden am Dienstag mit. „In der Praxis im Freistaat Sachsen bedeutet dies, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und durchgeführt wird“, sagte ein Sprecher.
Am Freitag wurde bekannt gegeben, dass der Slogan künftig in Bayern verfolgt wird. Auch Staatsanwälte in anderen Bundesländern kündigten an, den Slogan entsprechend einzustufen und strafrechtlich zu verfolgen.
Hintergrund ist das Verbot der Terrororganisationen Hamas und Samidun durch das Bundesinnenministerium. freigeben. Auf der dritten Seite des Verbots steht am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Symbolen wie Flaggen oder Stirnbändern dieser Satz: „Und der Slogan ‚Vom Fluss zum Meer‘ (auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“.
Der Ausdruck stammt aus den 1960er Jahren, als er von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet wurde. Sein Zweck besteht darin, das Ziel zum Ausdruck zu bringen, die vollständige Befreiung Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer zu erreichen – was auch israelisches Territorium umfasst.
Quelle: www.dpa.com