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Anschlagsplan für den Weihnachtsmarkt: Abschiebung der Iraker

Die Behörden deportierten einen 20-jährigen Iraker, der angeblich einen Terroranschlag geplant hatte. Vor diesem Hintergrund forderte der sozialdemokratische Innenpolitiker Rüdiger Erben eine Gesetzesreform in Sachsen-Anhalt. Warum?

Vor dem Büro hielt ein Polizeiauto. Foto.aussiedlerbote.de
Vor dem Büro hielt ein Polizeiauto. Foto.aussiedlerbote.de

Terrorismus - Anschlagsplan für den Weihnachtsmarkt: Abschiebung der Iraker

Ein 20-jähriger Iraker, der angeblich über Weihnachten einen Terroranschlag geplant hatte, wurde in der Nacht zum Freitag in sein Herkunftsland abgeschoben. Das gab das Innenministerium Sachsen-Anhalts am Samstag bekannt. Abschiebungen sind mit unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverboten verbunden.

Der 20-Jährige wurde am 21. November in Helmstädt festgenommen. Nach Angaben des Niedersächsischen Kriminalamts lagen der Polizei Hinweise vor, dass der Mann eine schwere Gewalttat geplant hatte. Er soll planen, Touristen auf dem Weihnachtsmarkt anzugreifen. Der Mann lebt in Sachsen-Anhalt und arbeitet in Niedersachsen.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zischan (CDU) sagte: „Aufgrund der hohen Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wurde der Anschlagsplan vereitelt. Diese Abschiebung ist das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit mehrerer Behörden.“)

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, man habe eine ernsthafte Bedrohung erfolgreich abgewehrt. „Wir werden auch in Zukunft wachsam bleiben und in unseren Bemühungen zum Schutz unserer Bürger nicht nachlassen. Denn Fakt ist: Die Gesamtbedrohungslage bleibt angespannt.“

Der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben forderte am Samstag eine Gesetzesreform. Der SPD-Politiker sagte: „Wäre der Terrorverdächtige an seinem Wohnort im sachsen-anhaltinischen Oschersleben und nicht an seinem Arbeitsplatz in Niedersachsen festgenommen worden, hätte er am 17. Dezember 2019 festgenommen werden müssen. Er wurde danach freigelassen nur vier Tage“, sagte dpa. „Das wäre ein Problem.“ Es brauche gesetzliche Regelungen, die längere Haftzeiten für mutmaßliche Terroristen ermöglichen.

Die Vier-Tage-Regel ist im Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes verankert. „Die maximal zulässige Dauer des Freiheitsentzugs muss durch eine gerichtliche Entscheidung festgelegt werden; sie darf vier Tage nicht überschreiten.“ Erben sagte, die Regelung gelte derzeit für Terrorverdächtige und Klimaverbrecher.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion forderte ähnliche Regelungen wie in Niedersachsen, wo strengere Regeln für Terrorverdächtige gelten. Um gezielt geplante und vorbereitete Terroranschläge zu verhindern, können Täter bis zu 35 Tage in Polizeigewahrsam gehalten werden.

Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt sagte, man arbeite bereits an einer Gesetzesänderung. Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Höchstdauer des Polizeigewahrsams von vier Tagen auf einen Monat vor. Auch eine einmalige Verlängerung um bis zu einem Monat solle möglich sein, heißt es in dem Bericht. „Der Landespolizei müssen bessere Einsatzmöglichkeiten zur Abwehr terroristischer Bedrohungen gegeben werden. Dazu gehört unter anderem die Verlängerung des Polizeigewahrsams von vier Tagen auf einen Monat“, sagte Innenminister Zischan der Nachrichtenagentur dpa. „Wenn dieser Vorschlag angenommen wird.“ vom Parlament, ich freue mich über die Unterstützung.“

In einem Fall im Sommer 2023 reichten vier Tage in Sachsen-Anhalt nicht aus, um die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ausreichend zu intensivieren oder Voraussetzungen für eine Abschiebung oder freiwillige Ausreise des Täters zu schaffen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden die Beteiligten zunächst freigelassen und dann mit „intensiver polizeilicher Unterstützung rund um die Uhr“ in ihre Herkunftsländer zurückgebracht.

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Quelle: www.stern.de

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