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Angriff auf Wien: Der Prozess muss teilweise wiederholt werden

Der Oberste Gerichtshof hob die Schuldsprüche gegen fünf Unterstützer der Attentäter von 2020 teilweise auf und verwies auf Fehler in den rechtlichen Anweisungen.

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Polizistin vor Grand-Jury-Gericht: Der Prozess um das Attentat endete mit lebenslangen Haftstrafen für zwei Angeklagte und langen Haftstrafen für die anderen. Foto.aussiedlerbote.de

Extremismus - Angriff auf Wien: Der Prozess muss teilweise wiederholt werden

Der Prozess um das islamistische Attentat in Wien im November 2020 muss teilweise wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob nach einer ungültigen Berufung die Schuldsprüche gegen fünf Unterstützer des Schützen teilweise auf.

Laut einer Mitteilung des Obersten Volksgerichtshofs wurde der Schuldspruch wegen Verbrechen terroristischer Organisationen und krimineller Vereinigungen aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass die den Geschworenen erteilten rechtlichen Anweisungen Fehler enthielten und Fragen zu Schuld oder Unschuld nicht detailliert genug aufgeworfen hätten.

Der Prozess um den Anschlag, bei dem vier Menschen getötet und mehr als 20 verletzt wurden, endete im Februar 2023 mit der Verurteilung von zwei Angeklagten zu lebenslanger Haft und den anderen zu langjährigen Haftstrafen. Eine Verurteilung wegen der Begehung einer terroristischen Straftat und der Beteiligung am Mord ist rechtskräftig. Der Mörder wurde von der Polizei erschossen.

In der Erklärung hieß es, der neue Prozess werde sich auf die Feststellung beschränken, ob die Personen terroristischen und kriminellen Organisationen angehörten.

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Quelle: www.stern.de

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