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Angeklagt, sich an Geldwäsche beteiligt zu haben, angeblich App-Entwickler.

Ein 38-Jähriger wird bezichtigt, Geldwäscheaktivitäten durchgeführt zu haben, bei denen angeblich die Hilfe eines 'App-Entwicklers' in Anspruch genommen wurde. Die mutmaßlichen Einnahmen stammten aus verschiedenen Quellen.

Ein 38-Jöhriger wird wegen des Verdachts auf Geldwäscherei vor dem zuständigen Gericht...
Ein 38-Jöhriger wird wegen des Verdachts auf Geldwäscherei vor dem zuständigen Gericht angeklagt.

- Angeklagt, sich an Geldwäsche beteiligt zu haben, angeblich App-Entwickler.

Ein 38-jähriger Mann steht im Verdacht, Geldwäsche begangen zu haben. Berichten zufolge nutzte er eine erfundene Stelle als App-Entwickler, um diese illegalen Aktivitäten durchzuführen. Im Laufe des Aprils 2022 wurden insgesamt 152.000 Euro angehäuft, die mutmaßlich aus kriminellen Aktivitäten wie Menschenhandel und erzwungener Prostitution stammen. Die Strafverfolgungsbehörden in Berlin haben den Geschäftsführer eines bekannten Lebensmittel-Service- und Lieferunternehmens angeklagt und beschuldigen ihn der Beihilfe und Geldwäsche.

Laut Anklage schloss der Mann im Dezember 2020 einen Arbeitsvertrag mit einem 38-Jährigen ab, in dem ihm eine Stelle als App-Entwickler angeboten wurde. Der Vertrag sah eine Anfangsvergütung von 8.500 Euro brutto im Monat vor, die ab dem 31. Mai 2021 auf 10.000 Euro brutto erhöht werden sollte.

Trotz allem soll der sogenannte Mitarbeiter nie die vereinbarten Dienstleistungen erbracht haben, angeblich absichtlich. Stattdessen wird vermutet, dass der beschuldigte App-Entwickler Geld aus illegalen Aktivitäten wie Menschenhandel und erzwungener Prostitution an den Mann weitergeleitet und dieser es als Gehaltszahlungen ausgegeben hat.

Die Vorwürfe gegen den Mann wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun untersuchen muss, ob das als Gehaltszahlungen transferierte Geld tatsächlich aus kriminellen Aktivitäten stammte.

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