Covid-19 - Andrea Tandlers Maskenprozess wird voraussichtlich angefochten werden
Im bayerischen Steuerprozess um die Neue-Krone-Maske-Affäre werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraussichtlich am Dienstag (9 Uhr) ihre Argumente vortragen. Die Politikertochter Andrea Tandler und ihr Geschäftspartner N. müssen sich vor dem Landgericht München wegen Steuerhinterziehung verantworten. Sollte das Gericht die Anklage zulassen, drohen den beiden mehrjährige Haftstrafen. Das Urteil könnte bereits am kommenden Freitag verkündet werden.
Tandler und N. haben die Vorwürfe der vorsätzlichen Steuerhinterziehung, der Einkommensteuer und der Schenkungssteuer wiederholt bestritten. Tandler, die Tochter des ehemaligen Generalsekretärs der CSU und bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Jerrold Tandler, hat Fehler und Versäumnisse bei der Besteuerung zugegeben.
Zu Beginn der New Crown Pandemic im Jahr 2020 schloss Tandler mit verschiedenen Bundes- und Kantonsbehörden einen Deal für einen Schweizer Maskenlieferanten ab. Dafür wurde eine Provision von fast 50 Millionen Euro gezahlt - was an sich legal ist.
Die Staatsanwaltschaft warf Tandler und N. jedoch vor, eine Straftat begangen zu haben, indem sie die Provisionen nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Insgesamt soll Tandler 23,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Konkret geht es laut Anklageschrift um nicht gezahlte Einkommenssteuer in Höhe von 8,7 Millionen Euro, um gemeinsame Steuerhinterziehung in Höhe von 6,6 Millionen Euro und um Steuerhinterziehung in Höhe von 8,2 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft München schätzt den entstandenen wirtschaftlichen Schaden letztlich auf 15,2 Millionen Euro.
Konkret behauptete die Staatsanwaltschaft, dass Tandler seine Provisionen nicht als Privatperson, sondern über sein Unternehmen versteuert hat. Infolgedessen zahlte Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern. Darüber hinaus soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile an der damals neu gegründeten GmbH erworben haben, obwohl er zuvor keine Einlage geleistet hatte - dies war die Grundlage für den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Grundlage für den Vorwurf der Steuerhinterziehung war, dass die Einnahmen des Maskengeschäfts nicht in München, sondern in Grünwald versteuert wurden. Im Vergleich zur Landeshauptstadt wird hier nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt. Laut Anklageschrift war jedoch München der "Ort der Verwaltung".
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Quelle: www.stern.de