Umwelt - Änderungen des Jagdgesetzes: Wölfe in das Jagdgesetz aufgenommen
Wölfe sind in die Jagdgesetze des Landes Schleswig-Holstein einbezogen. Der Landtag habe am Mittwoch den notwendigen Änderungen der Landesjagdgesetze zugestimmt, teilte das Kieler Landwirtschaftsministerium mit.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) sagte, die Gesetzesänderung regele den Umgang mit schwer verletzten Wölfen. Wenn ein „Wolf“ zu verletzt ist, um zu entkommen, können Jäger aus Tierschutzgründen das Tier jetzt schneller erschießen, indem sie eine Artenschutzgenehmigung erhalten.
Am Erhaltungszustand des Tieres werde sich jedoch nichts ändern: „Die Aufnahme von Wölfen in die staatlichen Jagdgesetze geht mit einem ganzjährigen Jagdverbot einher“, sagte der Minister. Daher muss der Abschuss von Wölfen im Einzelfall geprüft werden.
Daher bringt die Gesetzesänderung keine Erleichterungen für Besitzer von Nutztieren wie Schafen oder Rindern. Allerdings bietet die Einbeziehung von Wölfen in die Jagdgesetze Rechtssicherheit für Jäger.
Auch FDP-Jagdpolitiker Oliver Kumbartzky begrüßte die Gesetzesänderung: „Wölfe werden endlich in das Jagdgesetz einbezogen. Nutria- und Gruppenschießprogramme.
Allerdings gab es Kritik vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der argumentierte, dass die Einbeziehung von Wölfen in die Jagdgesetze Schäden an Nutztieren nicht verhindern könne. Mittlerweile gibt es eine Ausnahme vom Abschuss problematischer Tiere.
„Der Fokus muss weiterhin auf einem unbürokratisch betriebenen Rinderschutz liegen. Grünlandnutzer in Schleswig-Holstein müssen besser unterstützt werden“, betont Joa vom BUND Schleswig-Holstein, Joachim Schulz. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das bestehende heimische Wolfsmanagement weiter gestärkt werden.
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Quelle: www.stern.de