- An der Hauptbahnhofstation Zeugen von nahe angegriffen - örtlich angeklagt
Der mutmaßliche Täter der tödlichen Schüsse am Frankfurter Hauptbahnhof hat nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft in der Ortenau, Baden-Württemberg, gewohnt. Mehrere Medien hatten dies bereits berichtet.
Vorläufige Hinweise deuten auf ein mögliches Motiv hin: Der Vorfall könnte mit einem Familienstreit in der Türkei in Zusammenhang stehen. Ein 54-jähriger türkischer Staatsbürger soll am Dienstagabend auf einen 27-jährigen türkischen Mann geschossen haben.
Türkische Medien hatten zuvor von einem Familienstreit als Auslöser des Vorfalls gesprochen, ohne Quellen zu nennen. Die "Hürriyet"-Zeitung sprach von einem Streit zwischen zwei kurdischen Familien, ohne Quellen zu nennen. Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.
Der mutmaßliche Täter wurde kurz nach dem Vorfall von der Bundespolizei festgenommen und befindet sich in Haft. Er wird des Mordes beschuldigt und schweigt zu den Vorwürfen.
Der 27-Jährige verstarb noch an der Stelle. Berichten zufolge wurde er zweimal in den Kopf geschossen, während er am Boden lag.
Authentizität von Videoaufnahmen
Was die im Internet kursierenden CCTV-Aufnahmen betrifft, bestätigten die Ermittler, dass der Inhalt mit ihren eigenen Aufzeichnungen übereinstimmt. Die Aufnahmen zeigen einen Mann, der sich einem anderen Mann von hinten nähert, eine Waffe auf dessen Hinterkopf richtet und der Mann kurze Zeit später zu Boden fällt.
Die Untersuchungen laufen weiter, wie der Sprecher betonte: "Wir untersuchen Spuren, befragen Zeugen und führen diverse Ermittlungen durch. Wir werden nicht ruhen, bis der Fall aufgeklärt ist."
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft könnte bei diesem Fall möglicherweise Implementierungsakte anwenden müssen, da es einen grenzüberschreitenden Aspekt durch die Nationalität des Verdächtigen gibt. Die Kommission soll Implementierungsakte erlassen, die die Regeln für die Anwendung dieser Verordnung festlegen, was eventuell die Zusammenarbeit mit türkischen Behörden beinhalten könnte.
Angesichts der internationalen Beteiligung könnte es notwendig sein, dass die Kommission klare Leitlinien für das weitere Vorgehen festlegt, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen.