zum Inhalt

Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Anhörungen in Georgia, Scheitern in Washington

Sein Versuch, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen selbst zu kippen, hat bei einigen örtlichen Gerichtsbarkeiten Besorgnis hervorgerufen. Zwei Gerichte haben nun schlechte Nachrichten für die Republikaner.

Gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump sind mehrere Anklagen anhängig. Foto.aussiedlerbote.de
Gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump sind mehrere Anklagen anhängig. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Anhörungen in Georgia, Scheitern in Washington

Gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump – der am Freitag zwei Niederlagen hinnehmen musste – laufen mehrere Klagen. Der Richter, der seinen Bundesfall wegen versuchten Wahlbetrugs überwacht, hat Trumps Antrag auf Abweisung der Klage in der Hauptstadt Washington abgelehnt.

Republikaner rechtfertigen dies mit der Immunität des Präsidenten. „Die vier Jahre als Oberbefehlshaber des Angeklagten haben ihm nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, sich der strafrechtlichen Verantwortung seiner Mitbürger zu entziehen“, schrieb der Richter in seinem Urteil. Der Prozess soll Anfang nächsten Jahres beginnen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Trump verlor einen weiteren Prozess in Washington unter Berufung auf die Immunität. Dort entschied ein Berufungsgericht, dass eine Zivilklage gegen den 77-Jährigen wegen der Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 fortgesetzt werden könne. Trump-Anhänger stürmten das Kapitol in Washington. Dort traf sich der Kongress, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl offiziell zu bestätigen. Trump hat seine Anhänger bereits zuvor in Reden aufgehetzt. Bei den Unruhen kamen fünf Menschen ums Leben.

Einige Mitglieder der Capitol Police und demokratische Kongressabgeordnete reichten später Schadensersatzklagen ein. Trump hatte die Abweisung der Klage beantragt und hier die Immunität des Präsidenten geltend gemacht. Das Gericht hat den Antrag inzwischen abgewiesen, aber noch nicht über die Zulässigkeit des Verfahrens entschieden. „Die Frage der Immunität hängt davon ab, ob Präsident Trump die Rede vom 6. Januar in offizieller oder privater Eigenschaft gehalten hat“, heißt es in dem Urteil. „Heute können wir diese Frage nicht abschließend klären.“ Zu diesem letzten Satz wurde hier möglicherweise nicht gelangt.

Georgien Anhörungen

Unterdessen verteidigten Trumps Anwälte den ehemaligen US-Präsidenten erstmals bei einer Anhörung in Georgia wegen Wahlbeeinträchtigungsvorwürfen. Trump selbst nahm am Freitagstreffen in Atlanta nicht teil.

Trumps Anwalt Steve Sadow bezeichnete einen möglichen Prozess während des Wahlkampfs im nächsten Jahr als „Wahlbeeinträchtigung“ und forderte die Einstellung der Anklage. Die Staatsanwälte wiesen die Anklage zurück. Trump hofft, nach der Wahl im nächsten Jahr ins Weiße Haus zurückkehren zu können. Gegenstand der Anhörung war unter anderem der Beginn des eigentlichen Prozesses.

In Georgia wurde Trump zusammen mit 18 anderen Angeklagten wegen des Versuchs, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 im Bundesstaat zu kippen, angeklagt. Einige ehemalige Trump-Mitarbeiter haben Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft getroffen und sich dabei schuldig bekannt.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles