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Amazon gewinnt Steuerstreit mit der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat ihren Steuerstreit mit Amazon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verloren. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass Luxemburg Amazon illegale Hilfe geleistet habe. Daher muss Luxemburg...

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Amazon gewinnt Steuerstreit mit der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof

Im Jahr 2017 beschloss die Europäische Kommission, dass Amazon 250 Millionen Euro an Luxemburg zurückzahlen sollte. Die Kommission sagte, die Steuerbemessungsgrundlage sei geschrumpft; Amazon habe auf fast drei Viertel seiner Gewinne keine Steuern gezahlt. Sowohl das Unternehmen als auch das Land legten gegen die Entscheidung Berufung beim EU-Gerichtshof ein, der im Mai 2021 zu ihren Gunsten entschied.

Die Untersuchung ergab, dass Luxemburg Amazon keinen selektiven Vorteil verschaffte. Es erklärte daher die Entscheidung der Kommission für ungültig. Die Kommission wendet sich dagegen an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Urteil des Gerichts bestätigt.

Oxfam-Steuerexpertin Chiara Putaturo sagte in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des EuGH, es handele sich um „ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für Amazon“. Wenn Länder zulassen, dass multinationale Konzerne ihren Steuerpflichten nicht nachkommen, arbeiten sie mit superreichen Unternehmenseigentümern zusammen, und andere Unternehmen müssen die Rechnung bezahlen.

Luxemburg wird seit Jahren beschuldigt, internationale Unternehmen durch Steuervergünstigungsabkommen zu binden. In einem Steuervorbescheid verpflichtet sich der Staat gegenüber Unternehmen zur steuerlichen Veranlagung bestimmter Sachverhalte, etwa ins Ausland fließende Lizenzgebühren. Im sogenannten LuxLeaks-Skandal erließen Whistleblower Ende 2014 eine Reihe solcher Steuervorbescheide.

Die Europäische Kommission kündigte daraufhin an, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken, um einen fairen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Luxemburg hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, dass andere Länder ähnliche Maßnahmen ergriffen hätten.

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Quelle: www.stern.de

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