Alternative für Hessen könnte unter Beobachtung des Verfassungsschutzes geraten
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gilt der hessische AfD-Verband möglicherweise als sogenannter Tatverdächtiger beim Landesamt für Verfassungsschutz.
„Es liegen hinreichende Tatsachen vor, die belegen, dass sich die Bemühungen des hessischen Landesverbandes Alternative für Deutschland gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Form von Garantien der Menschenwürde und demokratischen Grundsätzen richten“, so das Gericht nach seiner Entscheidung über den Eilantrag erklärt.
Unterdessen entschied das Verwaltungsgericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Öffentlichkeit rechtswidrig in einem Bericht über die Beobachtungen der AfD informiert habe. Pressemitteilung. Das LfV sieht sich daher zu einer neuen Pressemitteilung verpflichtet, wonach es vorübergehend davon absehen muss, die AfD unter Beobachtung oder als Verdachtsfall zu erklären. Die Entscheidung (6 L 1166/22.WI) ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.dpa.com