Alternative für Deutschland scheitert mit Klage gegen EU-Corona-Gelder
Inmitten der Coronavirus-Pandemie richtet die Europäische Kommission einen Sonderfonds in Höhe von 750 Milliarden Euro ein, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise aufzufangen. Auch Deutschland soll und ist bereit, sich zu beteiligen. Die Alternative für Deutschland reichte dagegen Klage ein, unterlag jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Klage gegen Deutschland wegen der Beteiligung an EU-Corona-Hilfsmitteln eingereicht und den Fall vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Wie das Karlsruher Gericht erklärte, wurde die Klage als unzulässig abgewiesen. Das Verfassungsgericht hatte bereits im Dezember entschieden, dass sich Deutschland aufgrund eines anderen – damals ebenfalls involvierten – Rechtsstreits an dem Hilfsfonds beteiligen könne.
Europäische Staats- und Regierungschefs hoffen, mit Wiederaufbaugeldern die Folgen der Epidemie abmildern zu können. Die Europäische Kommission hat die Sonderbefugnis, 750 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) auf den Kapitalmärkten aufzunehmen und sie als Zuschüsse oder Darlehen für bestimmte Zwecke an die Mitgliedstaaten weiterzugeben. Für die Rückzahlungen sind die EU-Länder gemeinsam verantwortlich.
Bundestag und Bundesrat stimmten im März 2021 zu, und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete im April 2021 das deutsche Ratifizierungsgesetz. Die nun gescheiterte AfD-Klage zielte insbesondere auf die Einbindung der Bundesregierung in die europäische Entscheidungsfindung und die Einbindung von Bundesregierung und Bundestag in das deutsche Recht ab.
Quelle: www.ntv.de