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AfD muss ARD-Ombudsmann an Parteitagen teilnehmen lassen

Gerichtsurteil zum Parteiwiderstand: Politmagazin „The Monitor“ durfte an einer AfD-Parteiversammlung teilnehmen, die Partei beantragte jedoch eine mündliche Verhandlung.

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Laut AfD endet die Akzeptanz, «wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann»..aussiedlerbote.de

AfD muss ARD-Ombudsmann an Parteitagen teilnehmen lassen

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung muss die AfD in Thüringen dem Magazin ARD-Monitor Zugang zu ihrer Landesparteisitzung gewähren.

Das Landgericht Erfurt teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass dem Antrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde. Unterdessen sagte ein Gerichtssprecher, die andere Partei habe eine mündliche Anhörung zu der Angelegenheit beantragt. Wie der Fall vor Gericht weitergehen würde und ob es zu einer Anhörung kommen würde, war zunächst unklar.

Am Freitag beginnt der AfD-Parteitag in Thüringen. Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Bericht des ARD-Beobachterteams im Gegensatz zu anderen Medien von der Partei abgelehnt wurde.

Monitoring-Direktor Georg Restel hat der Entscheidung der Partei zugestimmt. Das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen kritisierte die Partei, die als überzeugte rechtsextremistische Partei eingestuft wird, mit den Worten: „Das aufschlussreiche Versprechen von Der rechtsextreme AfD-Landesverband soll die Ansichten der Partei zu kritischem Journalismus und kritischem Journalismus demonstrieren.“ „Meinungsfreiheit in diesem Land.“

„Ungeschickte Propaganda“

Stefan Möller, Sprecher der Thüringer AfD, auf der Plattform X, früher bekannt als Twitter. Er betonte, dass die Berichterstattung über Parteiversammlungen im Interesse der Partei liege. Die Akzeptanz endet, „wenn über die Berichterstattung überhaupt nicht mehr gesprochen wird.“ Müller schrieb auch von „ungeschickter Propaganda“.

Der WDR betonte, es sei äußerst besorgniserregend, dass „die im Parlament vertretenen Parteien Journalisten wegen ihrer Beteiligung an der Berichterstattung über Andersdenkende den Zutritt zu Parteiversammlungen verweigern“.

Quelle: www.dpa.com

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