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Abgetrennte Köpfe in Bonner Innenstadt ins Gefängnis geworfen: endgültiges Urteil

Eineinhalb Jahre nach dem Fund eines abgetrennten Kopfes in Bonn ist das Urteil gegen den Mann, der ihn weggeworfen hat, rechtskräftig. Am Mittwoch bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Bonner Landgerichts in Karlsruhe. Im Januar dieses Jahres wurde der damals 39-Jährige...

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Abgetrennte Köpfe in Bonner Innenstadt ins Gefängnis geworfen: endgültiges Urteil

Der Verstorbene und der Angeklagte waren Freunde. Sie sind auch obdachlos. Eine Autopsie ergab, dass die Todesursache Tuberkulose war. Nach Angaben des Landgerichts trug der Angeklagte im Juni 2022 den Kopf des Verstorbenen in einer Tasche durch die Stadt zum Gerichtsgebäude und legte ihn dort mit dem Gesicht zur Straße gerichtet ab.

Anschließend blieb er in der Nähe, um die Reaktionen der Passanten zu beobachten. Das Amtsgericht erklärte, ihm sei bewusst gewesen, dass viele Passanten das Gesicht und die großen Augen des Verstorbenen erkennen und auch die Innenseite des abgetrennten Halses sehen könnten. Dies wird sie für immer schockieren und ihren Sinn für Frömmigkeit verletzen.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte selbst seinen Kopf vom Körper getrennt hat. Der kopflose Körper wurde am Rande des Parks gefunden. Der 39-Jährige schwieg während des Prozesses, weshalb seine Motive unklar bleiben. Sowohl der Angeklagte selbst als auch der Staatsanwalt verteidigten das Bonner Urteil vor dem BGH.

Die Karlsruher Richter erklärten nun, sie hätten keinen Rechtsfehler festgestellt. Gegen die Feststellung des Bezirksgerichts, dass der Beklagte die volle Verantwortung trage, gab es keine Einwände. Darüber hinaus erklärt es genau, warum nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden kann, dass der Angeklagte selbst enthauptet wurde.

Vertreter der Bundesanwaltschaft, die beim BGH die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrnimmt, waren bei der Verhandlung am Mittwochmorgen anderer Meinung. Er argumentierte, dass das Bezirksgericht die Anforderungen hier zu streng ausgelegt habe und eine neue Verhandlung beantragt habe.

Die Verteidiger des 39-Jährigen forderten jedoch Freispruch. Sie sagte, ihr Mandant müsse seine Unschuld nicht beweisen. Die ermittelten Tatsachen reichten nicht aus, um ihn wegen Ruhestörung des Verstorbenen zu verurteilen. Beide Modifikationen waren jedoch erfolglos.

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Quelle: www.stern.de

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