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16-Jährige verurteilt - Verteidigung hat einen Antrag auf Überprüfung eingereicht

Ein Schüler wird wegen tödlicher Schulschießereien zu über acht Jahren in einer Jugendstrafanstalt verurteilt. Die Verteidigung fordert nun eine Überprüfung des Urteils.

Die tödlichen Schießereien an einer Offenburg-Schule lösten Angst und Entsetzen aus.
Die tödlichen Schießereien an einer Offenburg-Schule lösten Angst und Entsetzen aus.

- 16-Jährige verurteilt - Verteidigung hat einen Antrag auf Überprüfung eingereicht

Nach der Verurteilung eines 16-Jährigen wegen Mordes und versuchten Brandstiftungsversuchs an einer Schule in Offenburg hat die Verteidigung Berichten zufolge Berufung eingelegt. Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist für Berufungen gegen Entscheidungen der Jugendkammer zuständig, wie ein Sprecher des zuständigen Landgerichts in Offenburg auf Anfrage bestätigte. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob das Recht korrekt angewendet und interpretiert wurde. Die Berufung ist bisher nicht substantiiert worden, wie der Sprecher mitteilte.

Letzten Dienstag, circa acht Monate nach den tödlichen Schüssen an der Schule, verurteilte das Landgericht den Täter in einer nicht öffentlichen Sitzung zu acht Jahren und neun Monaten Jugendhaft in einer geschlossenen Einrichtung.

Der Angeklagte hatte im November des vergangenen Jahres mit einer Pistole die Schule betreten und einen 15-Jährigen in der Klasse erschossen. Der Tod des Schülers an der Sonderschule Waldbach sorgte auch jenseits von Baden-Württemberg für Trauer und Entsetzen.

Die Berliner Kanzlei Dornkamp hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, die Gerichtentscheidung auf Fehler und mögliche Berufungsgründe zu überprüfen. Zunächst lag keine Stellungnahme der Kanzlei zur Berufung vor.

Der Gerichtssprecher betonte, dass das Urteil zunächst in die Urteilsregister aufgenommen und den Beteiligten zugestellt werden muss. Dann muss die Berufung substantiiert werden.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat auch die Eltern des mutmaßlichen Schützen angeklagt. Sie werden wegen fahrlässiger Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz beschuldigt. Laut einer Mitteilung Mitte Juli befand sich die von dem mutmaßlichen Schützen verwendete Pistole im unerlaubten Besitz der Eltern und war nicht ausreichend gesichert, wodurch der mutmaßliche Schütze darauf zugreifen konnte - dies ist der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Große Strafkammer des Landgerichts muss noch entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.

Das Verteidigungsteam hat nach dem Urteil in Offenburg entschieden, Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen. Trotz des Urteils überprüft die Berliner Kanzlei Dornkamp weiterhin die Gerichtentscheidung auf mögliche Fehler und Berufungsgründe.

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