- 15 Jahre nach dem Zusammenbruch des Stadtarchivs: Verfahren eingestellt
Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Todesopfern hat das Kölner Landgericht die Strafverfahren gegen die vier verbliebenen Angeklagten nach Zahlung von Geldbußen ausgesetzt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hatten dieser Maßnahme zugestimmt, wie das Kölner Landgericht mitteilte. Wenn die Angeklagten die Bedingungen erfüllen, wird das Strafverfahren dauerhaft ausgesetzt. Die Geldbußen wurden auf 5.000 Euro bzw. 2.000 Euro festgesetzt.
Das Stadtarchiv stürzte am 3. März 2009 ein. Die Ursache war später auf schwerwiegende Mängel bei der Konstruktion einer neuen U-Bahn-Station zurückzuführen. Ein 27 Meter tiefer Baugrube in seiner Nähe hatte sich mit Wasser und Sand gefüllt, da eine Schlitzwand gebrochen war, wodurch das Archiv seine Gründung verlor.
Der Fall ging bis zum BGH
Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagten nur für eine mittelbare Verantwortung für das Unglück in der Baugrube zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Die unmittelbare Schadensursache wurde zwei Mitangeklagten, einem Baggerführer und einem Polier, zugeschrieben, die nicht mehr verfolgt werden konnten. Der Baggerführer war verstorben und der Polier wurde während der Hauptverhandlung 2018 aufgrund einer Krankheit für verhandlungsunfähig erklärt.
Im Strafverfahren am Kölner Landgericht mussten zwei Bauleiter sich wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verantworten, wurden jedoch 2018 freigesprochen. Zwei andere Angeklagte, ein leitender Bauleiter und ein Mann, der von der lokalen Verkehrsgesellschaft mit der Überwachung der Baustelle beauftragt worden war, wurden 2018 und 2019 wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche und Verurteilungen 2021 auf und verwies den Fall zurück an das Kölner Landgericht.
Der Fall der fahrlässigen Tötungen in zwei Fällen wurde initially vom Kölner Landgericht bearbeitet, was in Freisprüchen und Verurteilungen resultierte. Später hob der Bundesgerichtshof diese Urteile auf und schickte den Fall zurück an das Kölner Landgericht zur erneuten Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft wird weiterhin an den Verfahren beteiligt sein, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten der Aussetzung der Strafverfahren nach Zahlung von Geldbußen zugestimmt haben.