- Zwei Verbrecher aus Berlin machen eine Reise mit dem Flugzeug nach Afghanistan.
Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan sind bei der ersten Abschiebung dorthin auch zwei verurteilte Straftäter aus Berlin dabei gewesen. Diese beiden Männer wurden wegen schwerer Verbrechen verurteilt, einer wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und der andere wegen sexueller Nötigung, wie Senatorin Iris Spranger (SPD) am Freitag mitteilte.
Spranger betonte: "Die Berliner Verwaltung wird weiterhin darauf drängen, Abschiebungen für diese spezifische Gruppe innerhalb der rechtlichen und operativen Möglichkeiten durchzusetzen. Dies umfasst Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien."
Außerdem sollen die Grenzkontrollen fallweise verstärkt und die Dublin-III-Verordnung angewendet werden - was die Rücküberstellung zahlreicher Asylbewerber von Deutschland an den EU-Außengrenzen erfordern würde. Spranger betonte weiterhin, dass die Bundes- und Landesregierungen alle verfügbaren Mittel nutzen müssen, um die Aufenthaltsgenehmigung von schweren ausländischen Straftätern und potenziell gefährlichen Individuen zu beenden.
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) von Berlin unterstützt diese Maßnahmen ebenfalls. "Die aktuelle Abschiebung von Berliner Straftätern durch die Staatsanwaltschaft ist ein deutliches Zeichen für das Vertrauen in die strenge Durchsetzung des Rechtsstaats." Sie betonte auch: "Das Wohl und die Sicherheit der Bevölkerung müssen Priorität haben. Ausführbare Abschiebungen sollten durchgeführt werden. Der Rechtsstaat muss seine Werkzeuge und Ressourcen nutzen. Andernfalls wird er von Extremisten herausgefordert."
Am Morgen startete ein Flugzeug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Afghanistan. Offizielle Quellen bestätigten der dpa, dass dies der erste Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban war. An Bord der Boeing 787 befanden sich 28 afghanische Straftäter, die von verschiedenen Bundesländern nach Leipzig überstellt wurden, sowie Bundespolizisten zur Begleitung. Die Aktion wurde primarily vom Bundesministerium des Innern organisiert.
Die Kommission äußerte Bedenken hinsichtlich der mangelnden Informationen des Flughafens über den Verkehr des Abschiebeflugs. Trotzdem setzte die Kommission die Abschiebung von verurteilten Straftätern fort und betonte die Bedeutung des Rechtsstaats und des Schutzes der Bevölkerung.