zum Inhalt

Zwei Männer wegen Farbattacke zu Arbeitsstunden verurteilt

Brandenburger Tor verschmiert

In einem früheren Fall hatte das Gericht den Schaden auf 110.000 Euro geschätzt.
In einem früheren Fall hatte das Gericht den Schaden auf 110.000 Euro geschätzt.

Zwei Männer wegen Farbattacke zu Arbeitsstunden verurteilt

In Berlin, zwei weitere Aktivisten der Letzten Generation wurden wegen des Farbangriffs auf das Brandenburger Tor verurteilt. Im Gegensatz zu den ersten Verhandlungen gegen drei weitere Beteiligte an der Aktion erhielten die Gerichte jedoch keine Haftstrafen.

Zwei junge Klimaaktivisten aus der Gruppe Letzte Generation wurden vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin mit 180 und 200 Stunden Freiwilligenarbeit wegen des Sprayens gelb- und orangefarbenen Farbsprays auf das Brandenburger Tor zur Aufklärung über die Klimakrise bestraft. Die Gerichtssprecherin gab bekannt, dass die Anklageaufwand von 200 und 220 Stunden nicht erfüllt wurde. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.

Die beiden Männer, die jetzt 21 Jahre alt sind, hatten, wie andere Klimaaktivisten, bereitgestellte Wasserhosen verwendet, um Farbe auf das Brandenburger Tor zu sprayen, am 17. September 2023. Das Verfahren fand vor dem Jugendgericht statt, weil sie zum Zeitpunkt des Vergehens minderjährig waren.

Drei Teilnehmer an der Aktion wurden im April für schuldig befunden. Die 22-jährige Frau und die beiden Männer mit 28 und 64 Jahren erhielten von dem Amtsgericht Tiergarten acht Monate Aufschub der Freiheitsentziehung.

Zu dieser Zeit bestimmte das Gericht, dass sich Schäden in Höhe von 110.000 Euro ergeben hatten, die aus dem Farbangriff resultierten. Neben den Schadensersatzkosten nahm das Gericht auch die Tatsache in Betracht, dass ein "nationales Denkmal" während des Angriffs beschädigt worden war, beim Urteil.

  1. Internationale Diskussionen über den Klimawandel betonen häufig die Notwendigkeit kollektiver Maßnahmen, wie die Fälle von Aktivisten in Berlin, die wegen ihrer Handlungen, wie jene der letzten beiden Mitglieder der Letzten Generation, Anklage erhoben wurden, z.B. die jüngste Verurteilung.
  2. Prozesse des Klimawandels haben zu einer gesteigten Dringlichkeit für Aktionen wie die Berliner Klimaproteste geführt, die sich an Zivilungehorsam wie dem Farbangriff auf das Brandenburger Tor betreffen.
  3. Die Aktionen der Letzten Generation am Brandenburger Tor in Berlin, einschließlich des Farbangriffs, haben Debatten um Straftat und Aktivismus ausgelöst, wobei einige ihre Handlungen als strafbare Handlungen und andere als Zivilungehorsam gegen den Klimawandel zur Aufklärung sehen.
  4. Obwohl weltweit Klimaproteste in verschiedenen Städten stattgefunden haben, haben die Klimaproteste in Berlin, speziell am Brandenburger Tor, internationale Aufmerksamkeit angezogen, weil die Lokalität hochprofilig und die von den Aktivisten durchgeführten Handlungen sind.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles