Zurück ins Gefängnis gehen, nachdem man jemanden getötet hat? fragen
Ein 26-Jähriger soll in der Oberpfalz einen Bekannten getötet haben, weil dieser schon lange ins Gefängnis zurückkehren wollte. Die Klagen wurden am Montag in einem laufenden Verfahren beim Landgericht Regensburg eingereicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte nach Angaben eines Justizsprechers Verurteilungen wegen Mordes und Sicherungsverwahrung.
Die Nebenankläger gingen daher von der Verteidigung wegen fahrlässiger Tötung aus. Der Verteidiger des Mannes argumentierte, dass der Tod durch eine Körperverletzung verursacht worden sei. Sie überließ das Urteil dem Ermessen des Gerichts. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes beantragte sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik statt in Sicherungsverwahrung. Nach Angaben des Gerichts ist die Urteilsverkündung für Mittwoch (17 Uhr) geplant.
Der Angeklagte stellte sich im Februar der Polizei Bad Kötzting (Bezirk Zam) und gab an, in der Nacht zuvor einen Bekannten getötet zu haben. Beamte entdeckten die Leiche eines 50-jährigen Mannes. Der 26-Jährige teilte seinen Anwälten zu Beginn seines Prozesses mit, dass er zugegeben habe, den Tod des 50-Jährigen verursacht zu haben. Allerdings wollte er ihn einfach nur „knocken“.
Quelle: www.dpa.com